Beteiligungsberichte der Stadt Radolfzell
Die Stadt Radolfzell hat gemäa § 105 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) zur Information des Gemeinderats und der Öffentlichkeit jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen, um über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu berichten. Dabei sind alle unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen mit aufzunehmen. Mittelbar ist eine Beteiligung bei einem Anteil von mehr als 50 Prozent.
Der Bericht enthält in komprimierter Form den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe sowie die Beteiligungen des Unternehmens. Die wirtschaftlichen Ergebnisse der Unternehmen werden auf der Basis der Geschäftsberichte des Vorjahres dargestellt. Die Informationen werden in kurzer und bei allen Betrieben gleich strukturierter Form angeboten und bieten einen informativen Überblick über den Konzern Stadt Radolfzell.