Dieses wird zum Zweck der Einreise ausgestellt. Das Visum unterscheidet zwischen kurzfristige und längerfristige Aufenthalte.
Die befristete Aufenthaltserlaubnis kann zu folgenden Zwecken erteilt werden:
- Ausbildung (z.B. Studium, Sprachkurs, Berufsausbildung)
- Erwerbstätigkeit (z.B. Beschäftigung, Forschung, Selbstständige)
- völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
- familiäre Gründe (z.B. Ehegatte, Kinder)
- besondere Gründe (z.B. Recht auf Wiederkehr)
- ausnahmsweise auch aus nicht geregelten Gründen
Die Blaue Karte kann befristet zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung an Fachkräfte erteilt werden.
Die ICT-Karte wird befristet ausgestellt bei Führungskräften und Spezialisten in Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben und nach Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU über 90 Tage abgeordnet werden.
Die ICT-Karte wird auch Trainees gewährt.
Drittstaatsangehörige, die sich bereits im Rahmen des unternehmensinternen Transfers in der EU mit einem Aufenthaltstitel ICT eines anderen Mitgliedstaates aufhalten, können sich für max. 90 Tage in Deutschland aufhalten und arbeiten, wenn es dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fristgerecht vorab mitgeteilt wurde.
Das Verfahren über den unternehmensinternen Transfer wird in der Broschüre des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge beschrieben.
Personen, die als Führungskraft, Spezialist oder Trainee einen Aufenthaltstitel ICT in einem anderen EU-Mitgliedstaat besitzen und im Zusammenhang mit einem unternehmensinternen Transfer einen Aufenthalt von mehr als 90 Tage in Deutschland planen.
Das Verfahren über den mobilen unternehmensinternen Transfer wird in der Broschüre des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge beschrieben.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt grundsätzlich zur Ausübung einer Beschäftigung.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung. Darüber hinaus gewährt dieses Aufenthaltsrecht Mobilitätsvorteile innerhalb der EU.
Fertigstellung des Dokument
Sobald die Voraussetzungen eines der oben stehenden Aufenthaltsrechte erfolgreich geprüft und der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) von der Bundesdruckerei produziert wurde, erhält man eine Nachricht.
Für die Ausgabe des Aufenthaltstitels bedarf es einer Terminvereinbarung. Mit der Abholung kann eine vertraute Person bevollmächtigt werden.
Bei Verhinderung kann jemanden mit der Abholung des eAT´s beauftragt werden. Eine entsprechende Vollmacht steht hierzu zur Verfügung. Eine Änderung des Pins für die Online Nutzung des Aufenthaltstitels, ist dann nicht möglich.