Ziel
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Tenn“ wird das Ziel verfolgt, auf einer ca. 2,6 ha großen Fläche einen Solarpark mit einer Leistung von ca. 3 bis 4 Megawatt zur Erzeugung von umweltverträglichem Strom zu errichten. Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Im Rahmen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ ausgewiesen werden.
Derzeit werden die vorgesehenen Flächen als Äcker genutzt und sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) als landwirtschaftliche Nutzflächen dargestellt. Da die geplante Nutzung nicht aus dem wirksamen FNP abgeleitet werden kann, soll dieser im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB geändert werden.