Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Tenn" in Radolfzell Möggingen

Ziel

Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Tenn“ wird das Ziel verfolgt, auf einer ca. 2,6 ha großen Fläche einen Solarpark mit einer Leistung von ca. 3 bis 4 Megawatt zur Erzeugung von umweltverträglichem Strom zu errichten. Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Im Rahmen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ ausgewiesen werden.

 

Derzeit werden die vorgesehenen Flächen als Äcker genutzt und sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) als landwirtschaftliche Nutzflächen dargestellt. Da die geplante Nutzung nicht aus dem wirksamen FNP abgeleitet werden kann, soll dieser im Parallelver­fahren nach § 8 (3) BauGB geändert werden.

Verfahrensvermerke

Aufstellungsbeschluss am 21.09.22

Frühzeitige Beteiligung vom 03.02.23 bis zum 07.03.23

Offenlage vom 29.09.2023 bis zum 31.10.2023

Satzungsbeschluss 12.12.2023

Rerchtskraft 22.02.2024

Satzungsunterlagen