Mein Grundsteuerbetrag hat sich geändert. Was muss ich tun?
Bitte passen Sie vorhandene Daueraufträge oder Terminüberweisungen an. Sofern Sie der Stadt für die Grundsteuer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der neue Betrag automatisch von Ihrem Bankkonto eingezogen.
Warum muss ich jetzt mehr bzw. weniger Grundsteuer bezahlen als bisher?
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die bisherige Verteilung der Grundsteuer nicht verfassungsgemäß ist. Daher wurde eine Neuregelung der Grundsteuer erforderlich. Dabei kommt es zu Belastungsverschiebungen gegenüber der bisherigen Rechtslage sowie zwischen den Nutzungen und Lagen der Grundstücke. Deshalb gibt es Grundstücke, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist, und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Belastungsverschiebungen treten als Konsequenz aus der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils auf.
Wie kann ich die Berechnung der Grundsteuer nachvollziehen?
Die Antwort hierzu finden Sie untenstehend bei der Frage „Wie ist das Verfahren bei der Grundsteuer B und welche Behörde ist für was zuständig?
Die Grundstücksart auf dem Grundsteuerbescheid stimmt nicht bzw. kann ich nicht nachvollziehen. Hat dies Konsequenzen für die Berechnung der Grundsteuer?
Die Grundstücksart ist ein rein informatorisches Feld und stammt aus den alten Bewertungs- und Grundsteuerregelungen. Die Grundstücksart wurde nach dem Bewertungsgesetz festgelegt. Die Grundstücksart hat in dem neuen Grundsteuerrecht keine Bedeutung und somit keinerlei Auswirkungen auf die Grundsteuerberechnung.
Ich habe Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid / Grundsteuerwertbescheid beim Finanzamt eingelegt. Muss ich gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt nun Widerspruch einlegen?
Nein. Die Stadt ist bei Erlass des Grundsteuerbescheides an den Inhalt des Messbescheides des Finanzamtes gebunden. Wenn der Einspruch beim Finanzamt erfolgreich ist, ist die Stadt verpflichtet, den daraus resultierenden Grundsteuerbescheid von Amtswegen zu ändern. Eventuell zu viel gezahltes Geld erhalten Sie dann zurück.
Muss ich Grundsteuer bezahlen, auch wenn ich Einspruch beim Finanzamt eingelegt habe?
Ja. Ein Einspruch beim Finanzamt entbindet nicht von der Verpflichtung die Grundsteuer zu bezahlen. Soweit ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid erfolgreich ist, ändert die Stadt in Folge den Grundsteuerbescheid und erstattet die zu viel gezahlte Grundsteuer zurück.
Muss ich die Grundsteuer bezahlen, auch wenn ich Widerspruch bei der Stadt eingelegt habe?
Ja, denn der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die angeforderte Grundsteuer trotz Widerspruch zum Fälligkeitstermin zu zahlen ist. Soweit ein Widerspruch erfolgreich ist, wird der Grundsteuerbescheid geändert und die zu viel gezahlte Grundsteuer erstattet.