Grundbucheinsichtsstelle

Die Grundbucheinsichtsstelle wird zum 31.12.2024 aufgelöst.

Einsichtnahmen in das Grundbuch und die Beantragung von Grundbuchausdrucken sind nur noch über das grundbuchführende Amtsgericht Villingen-Schwenningen oder bei anderen kommunalen Grundbucheinsichtsstellen möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften durch die Ratschreiber bleiben erhalten.