Die Grundbucheinsichtsstelle wird zum 31.12.2024 aufgelöst.
Einsichtnahmen in das Grundbuch und die Beantragung von Grundbuchausdrucken sind nur noch über das grundbuchführende Amtsgericht Villingen-Schwenningen oder bei anderen kommunalen Grundbucheinsichtsstellen möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften durch die Ratschreiber bleiben erhalten.