Lärmaktionsplan Radolfzell

Lärmbelastungen sind auch in Radolfzell ein Thema. Entlang verschiedener stark befahrener Straßen und entlang der Bahnlinien bestehen teilweise hohe Lärmbelastungen. In einem ersten Schritt wurde daher im Jahr 2019 der Lärmaktionsplan durch den Gemeinderat der Stadt Radolfzell beschlossen. 

Da Lärmaktionspläne alle fünf Jahre fortgeschrieben werden, hat der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik der Großen Kreisstadt Radolfzell am 06.11.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans Radolfzell gemäß § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beschlossen. 

Die Anregungen aus den Ortschaftsratsitzungen der betroffenen Teilorte (Böhringen, Markelfingen, Möggingen und Liggeringen) sind bereits eingearbeitet.

Mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans wird das Ziel verfolgt, den Prozess mit langfristigen Strategien und Maßnahmen weiter fort zu führen, der zu einer dauerhaften Lärmminderung in belasteten Gebieten führen soll. Für die Aktions- und Maßnahmenplanung sind in Baden-Württemberg im Wesentlichen die Städte und Gemeinden zuständig. 

Gemäß § 47 d BImSchG soll die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört werden und rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.

 

Dieser umfasst Geschwindigkeitsreduzierungen ganztags auf Tempo 30 in folgenden Bereichen:

 

Böhringen:

  • Singener Straße von Ortseinfahrt bis Freiheitsstraße (bestehendes Tempo 30)
  • Bodenseestraße von Im Wiesengrund (bestehendes Tempo 30) bis Ortsausgang

Markelfingen:

  • Radolfzeller Straße von Oberdorfstraße bis Ortsausgang

Möggingen:

  • Liggeringer Straße (K 6167) von Schulstraße (bestehendes Tempo 30) bis Nr. 18 (Einmündung Mühlbachstraße)

Liggeringen:

  • L220 Bodanrückstraße ab Hausnummer 1 bis Ecke Litzelhardtweg
  • K6100 Dettelbachstraße ab Einmündung Bergstraße bis zur Kreuzung Bodanrückstraße

Kernstadt:

  • Böhringer Straße von KVP Zeppelinstraße bis Haselbrunnstraße
  • Friedhofstraße von Haselbrunnstraße bis Böhringer Straße
  • Böhringer Straße von Friedhofstraße bis Mooser Straße
  • L 220 Zeppelinstraße (L 220) von KVP Radolfzeller Straße (L 192) bis Zeppelinstraße Nr. 16
  • Eisenbahnstraße von Nr. 3 bis Friedrich-Werber-Straße
  • Friedrich-Werber-Straße von Eisenbahnstraße bis Lohmühlenstraße
  • L 220 Haselbrunnstraße von Böhringer Straße bis KVP Schützenstraße
  • L 220 Schützenstraße von KVP Haselbrunnstraße bis Ortsschild
  • Güttinger Straße von Höhe Waldstraße 22 bis KVP Friedrichstraße / Konstanzer Straße
  • Konstanzer Straße von Tegginger Straße bis Nr. 66

Weiter werden Geschwindigkeitsreduzierungen auf 50 km/h nachts im Bereich der

Kernstadt:

  • L 226 Steißlinger Straße von Kasernenstraße bis bestehendes Tempo 50 vorgeschlagen

 

Zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit 

von Freitag, 22.11.2024 bis einschl. Freitag, 10.01.2025

durchgeführt.

 

Folgende Planunterlagen sind Teil der Beteiligung:

Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Gebäude des Dezernats III, Marktplatz 3, Stabsstelle Umwelt, Klima und Naturschutz, während der Öffnungszeiten, Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr, Montag bis Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr, öffentlich aus. 

Während der Auslegung können bei der Stadt Radolfzell am Bodensee, Stabsstelle Umwelt, Klima und Naturschutz, z. Hd. Wolfgang Keller, Marktplatz 3, 78315 Radolfzell, Stellungnahmen zum Vorentwurf mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch digital per E-Mail an abgegeben werden.

 

Darüber hinaus steht Ihnen Wolfgang Keller gerne persönlich zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter 0 77 32 / 81-250.

 

Hinweis

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.