Die Stadt Radolfzell am Bodensee lädt hiermit die Jagdgenossen und Jagdgenossinnen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Radolfzell am Bodensee zur Jagdgenossenschaftsversammlung am
Mittwoch, 9. April 2025 um 19:30 Uhr
in den Bürgersaal des Rathauses Radolfzell, Marktplatz 2, ein.
(eine persönliche Einladung erfolgt nicht)
Tagesordnung:
- Begrüßung mit Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen/Jagdgenossinnen und der dadurch gehaltenen Grundflächen
- Beratung und Beschlussfassung über die erneute Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für 6 Jahre gemäß § 15 Absatz 7 i. V. m. § 17 Absatz 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)
- Beratung und Beschlussfassung über das Aufgabengebiet, das weiter auf die Ortschaftsräte übertragen werden soll
- Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Jagdgenossenschaft
- Beratung und Beschlussfassung über die Eingliederung der Eigenjagdbezirke Radolfzell „Alter Bohl“, Markelfingen „Hornhalde“ und Böhringen Süd „Distrikt Hardt, Seehölzle, Viehweid“ in den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Radolfzell für weitere 6 Jahre gemäß § 10 Absatz 4 JWMG
- Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages
- Verschiedenes
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nicht öffentlich.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen/Jagdgenossinnen) sind alle Eigentümer/Eigentümerinnen der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Radolfzell gelegenen Grundstücke. Eigentümer/Eigentümerinnen von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und
vertretenen Jagdgenossen/Jagdgenossinnen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen gemäß § 15 Absatz 5 JWMG. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gezählt. Miteigentümer/Miteigentümerinnen oder Gesamtheitseigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebenen Stimmen werden nicht gezählt. Jeder Jagdgenosse/jede Jagdgenossin kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer/Eigentümerinnen im Grundbuch eingetragen, sind, sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind, Vollmachten vorzulegen. Dies gilt auch bei Eheleuten. Ein Vollmacht-Formular steht auf der städtischen Homepage unter www.radolfzell.de/jagd als Download zur Verfügung.
Jeder Jagdgenosse/jede Jagdgenossin hat eine Stimme.
Um im Vorfeld Fragen der Bevollmächtigung und des Miteigentums klären zu können, kann das aktuelle Jagdkataster während den üblichen Dienststunden beim Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften – Abteilung Liegenschaften, Schützenstraße 16/2 in Radolfzell eingesehen werden bezüglich der eigenen Grundstücke, unter Vorlage des Personalausweises. Ebenfalls kann der Entwurf der Satzungsänderung bei der o. g. Adresse und Homepage eingesehen werden. Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Wir bitten die Versammlungsteilnehmer/-teilnehmerinnen, am Versammlungstag rechtzeitig zu erscheinen (ab 18.30 Uhr) und ihren Personalausweis und ggf. Bevollmächtigungen bereitzuhalten, damit die erforderlichen Feststellungen bezüglich der Teilnahme- und Stimmberechtigung getroffen werden können.
Für weitere Informationen zur Versammlung der Jagdgenossenschaft steht Ihnen Frau Helff, E-Mail:
, zur Verfügung.