Ablauf
Die gewünschten Erklärungen über die Änderung des Geschlechtseintrags und des/der Vornamen(s) kann ab 01.08.2024 mittels Vordruck, der im Original zu unterschreiben ist, bei dem Standesamt angemeldet werden, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll. Ein Ausweisdokument muss ebenfalls vorgelegt werden. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
Die Erklärungen können frühestens drei Monate und spätestens sechs Monate nach der Anmeldung persönlich beim Standesamt abgegeben werden.
Das Standesamt, das Ihren Geburtseintrag führt (mangels eines solchen, Ihren Eheeintrag), ist für die wirksame Entgegennahme der Erklärung zuständig. Wird für Sie kein deutsches Personenstandsregister geführt, ist Ihr Wohnsitzstandesamt zuständig.
Das zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung über die Erklärung oder eine neue Geburts- und/oder Eheurkunde aus.