Online-Anhörung - Fragebogen

Im Rahmen der Online-Anhörung haben Betroffene oder Zeugen in Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren die Möglichkeit, sich über einen auf den jeweiligen Schreiben aufgedruckten Zugangscode im Online-Portal anzumelden. Hier können Beweisfotos aufgerufen werden oder sich in den Verfahren zu äußern. Es entfallen Postwege und Portokosten.

 

Betroffene haben die Möglichkeit, zur Einsichtnahme in Teile ihres Vorgangs und die Äußerung zum Tatvorwurf über das Online-Portal zu nutzen. Nur mit dem zugesandten Zugangscode können die Informationen zum Vorgang aus der Datenbank aufgerufen werden.