Privathaushalte in Radolfzell können jährlich bis zu drei Sonderabfuhren anfordern. Die Abfuhrkosten sind bereits in den Müllgebühren enthalten.
Die Gutscheinkarten werden jeweils im Dezember über das Amtsblatt "Hallo Radolfzell" verteilt. Mit der Gutscheinkarte kann die Abfuhr von Altholz, Sperrmüll, Altmetall und Elektroaltgeräten direkt beim Abfuhrunternehmen beauftragt werden. Wer keine Gutscheine erhalten hat, kann diese im Bürgerbüro oder in den jeweiligen Ortsteilen abholen.
Die Gutscheinkarte ist vollständig auszufüllen und per Post direkt an das Abfuhrunternehmen zu senden. Die Altholz- und Sperrmüllmenge darf je Haushalt und Abfuhr ein Gesamtvolumen von drei Kubikmetern nicht überschreiten. Einzelstücke sollten ein Gewicht von 50 Kilogramm und Abmessungen von 2,00 Meter x 1,00 Meter x 0,80 Meter nicht überschreiten.
Die kostenlose Abholung der angemeldeten Gegenstände erfolgt etwa 6 bis 8 Wochen nach Anmeldung bei der angegebenen Anschrift. Das Abfuhrunternehmen teilt in der Regel 10 Tage vor dem Abfuhrtermin schriftlich mit, wann die Abfuhr stattfindet.
Alternativ kann die Anmeldung zur Entsorgung von Sperrmüll auch online über das Anmeldeformular Sperrmüll erfolgen.
Sperrmüll
Sperrige, nicht verwertbare Haushaltsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe und nicht ihrer Menge auch nach einer zumutbaren Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen, zum Beispiel Matratzen, Couchgarnituren, Skier, Teppiche, Kunststoff-Wäschekörbe.
Nichtsperrige Abfälle und Problemmüll werden nicht abgefahren, zum Beispiel Altkleider, Schuhe, Säcke, Blumentöpfe, Spielzeug, Kartons und Verpackungen. Waschbecken, Toilettenschüsseln, Teppichboden, Farbeimer, Glas- und Fensterscheiben, Kfz-Teile, Autoreifen, Autobatterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Lacke, Farben usw. gehören ebenfalls nicht zur kommunalen Entsorgung.
Altholz
Zum Altholz gehört unbehandeltes, furniertes oder kunststoffbeschichtetes Holz (Möbelholz) aus dem Innenbereich, zum Beispiel Küchen-, Wohnzimmer-, Kinderzimmer- und Schlafzimmermöbel. Übliche Verbindungselemente aus Metall schaden nicht und müssen nicht abmontiert werden.
Von der Altholzabfuhr ausgeschlossen sind: Holz aus Umbau- und Renovierungsmaßnahmen wie zum Beispiel Zimmer- und Haustüren, Deckenpaneelen und Bodenverlegeplatten. Holz mit schädlichen Verunreinigungen aus dem Außenbereich, wie zum Beispiel Fenster, Holzläden, Türen, Jäger- und Scherenzäune, Eisenbahnschwellen, Holzpfähle und Palisaden sind vom Besitzer eigenverantwortlich zu entsorgen.
Altmetall
Haushaltsgegenstände aus Metall, zum Beispiel Liegestuhl, Sonnenschirm ohne Bezug, Fahrräder, Töpfe, Pfannen, Wäscheständer und motorbetriebene Rasenmäher, aus denen alle Betriebsstoffe, wie Öl und Benzin, abgelassen wurden.
Kfz-Teile und Öltanks werden nicht abgefahren. Diese sind vom Besitzer eigenverantwortlich zu entsorgen.
Elektrogeräte - Elektronikschrott - Kühlgeräte
Geräte der Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik wie zum Beispiel Computer, Bildschirmgeräte, Drucker, Kopierer, Telefax- und Telefongeräte, Tisch- und Taschenrechner, Uhren.
Haushaltsgroßgeräte wie zum Beispiel Kühlgeräte, Herde, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner und Ölradiatoren.
Haushaltsgeräte wie zum Beispiel Kaffeemaschinen, Schneid- und Rührgeräte, Mikrowellen, Staubsauger, Elektrowerkzeuge und Elektrorasierer.
Geräte der Unterhaltungselektronik wie zum Beispiel Fernsehgeräte, Radiogeräte, Tuner, Verstärker, Plattenspieler, CD-Player, Lautsprecher, Geräte der Bild- und Tonaufzeichnung und –wiedergabe.
Nachtspeicheröfen werden nicht abgefahren. Diese sind vom Besitzer eigenverantwortlich zu entsorgen.
Elektrogeräte aller Art von Privathaushalten können auch kostenlos bei der Umladestation Singen-Rickelshausen, an der L220 bei Böhringen, abgegeben werden. Die Umladestation ist eine Einrichtung des Landkreises und ab Ortsausgang Böhringen in Richtung Singen gut ausgeschildert.
E-Mail:
Telefon: 0 75 31 / 800-3201