Abfallentsorgung

Wie oft werden Rest- und Biomülltonne geleert? Wohin mit sperrigen Möbeln oder kaputten Elektrogeräten? Und was gibt es eigentlich für Möglichkeiten, Babywindeln zu entsorgen? Es ist gar nicht so einfach, in der Abfallentsorgung den Überblick zu behalten und alles richtig zu machen. Aber es lohnt sich auf jeden Fall, sich intensiv mit dem Thema zu befassen. Zum einen dankt es unsere Umwelt, zum anderen spart man bares Geld.

 

Informationen zur Entsorgung der verschiedenen Abfälle und Wertstoffe sind auf dieser Seite aufgeführt. Außerdem erscheinen jede Woche aktuelle Hinweise und Entsorgungstermine im Amtsblatt „Hallo Radolfzell“.

 

Abfallkalender

Abfallentsorgung auf einen Blick

Im Radolfzeller Abfallkalender sind alle Abfuhrtermine für die Bezirke vermerkt. Der Kalender erscheint jedes Jahr im Dezember und liegt gemeinsam mit den Gutscheinkarten für den Sperrmüll dem Amtsblatt „Hallo Radolfzell“ bei.

Automat für Müllsäcke

Müllsäcke auf Knopfdruck: Um den Service für die Bürger zu verbessern und die Wartezeiten im Bürgerbüro zu reduzieren, wurde im Innenhof des Rathauses ein Automat aufgestellt, an dem Restmüllsäcke, Windelsäcke, Gelbe Säcke und Hundekotbeutel ausgegeben werden. Die kostenpflichtigen Restmüll- und Windelsäcke sind dabei auch als Rolle mit zehn (Restmüllsäcke) bzw. 13 Exemplaren (Windelsäcke) erhältlich. Auf einer Tastatur können die Bürger die Nummer des Gegenstandes, den sie benötigen, eingeben. Bezahlt werden kann ausschließlich mit Bargeld.

Das Gerät nimmt 10-, 20- und 50-Cent-Stücke, 1- und 2-Euro-Stücke sowie Scheine bis 20 Euro an.

Zugänglich ist der Automat während der Öffnungszeiten des Rathauses: Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 16.15 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr.

Die Müllsäcke sind auch bei den Ortsverwaltungen erhältlich.

 

Gelbe Säcke kostenfrei - eine Rolle pro Haushalt
Hundekotbeutel kostenfrei
Restmüllsäcke 3,90 Euro/Stück, eine Rolle mit zehn Restmüllsäcken kostet 39,00 Euro
Windelsäcke 1,50 Euro/Stück, eine Rolle mit 13 Windelsäcken kostet 19,50 Euro

Müllmann-App

Logo der Müllmann-App
Bildquelle: Robert Gering

Wieder einmal vergessen, den Müll rauszustellen? Mit der Müllmann-App passiert das künftig nicht mehr. Diese weist kostenlos und zuverlässig auf die Abfuhrtermine in Radolfzell und in den Ortsteilen hin. Die Bürgerinnen und Bürger haben alle Termine auf mobilen Endgeräten parat, einschließlich der Änderung der Abfuhrtermine aufgrund von Feiertagen.

Die App ist sowohl im App-Store, als auch im Google Play Store kostenlos erhältlich. Das Bedienen der App ist einfach. Alle Straßen Radolfzells sind hinterlegt. Zunächst muss in den Einstellungen der Wohnort angegeben werden. Unter der Rubrik „Abfallart“ können die Nutzer dann auswählen: Biomüll, Blaue Tonne, Christbaum, Gelber Sack, Restmüll und Restmüll roter Deckel. Wählbar sind verschiedene Erinnerungsfunktionen, z.B. ein Tag vor dem Abfuhrtermin, oder am gleichen Tag mit Angabe der gewünschten Uhrzeit.

Müllmann-App: Vergessen Sie keinen Müll-Termin mehr

Wertstoffe aus Privathaushalten

Verpackungen werden über den gelben Sack entsorgt. Papier und Kartonagen kommen in die blaue Tonne, Biomüll in die braune Tonne. Restmüll ist in der grauen Tonne zu entsorgen, Glasverpackungen in den Altglascontainer. Grünschnitt ist gebündelt oder in leicht leerbaren Behältern zur Abfuhr bereitzustellen.

Gelber Sack

In den Gelben Sack gehören nur leere Verkaufsverpackungen, im Regelfall mit dem grünen Punkt. Falsch befüllte Gelbe Säcke bleiben stehen und werden mit roten Hinweisaufklebern versehen. Hintergrund der Kontrollaktion sind restriktive Vorgaben der Betreiber des Dualen Systems.

 

Das kommt rein:
Verpackungen aus Metall: Aluminiumfolie/-schalen, Konservendosen, Kronkorken, Schraubverschlüsse, Silberpapier, Getränkedosen

Verpackungen aus Kunststoff: Aufschnittfolien, Becher, Beutel, Einwickelfolien, Flaschen von Wasch- und Körperpflegemitteln, geschäumte Verpackungen z. B. für Obst und Gemüse, Joghurtbecher, Margarinebecher, Quarkbecher, Shampooflaschen, Spülmittelflaschen, Styropor, Tuben, Tüten, leere Farbeimer, Zahnpastatuben

Verpackungen aus Verbundstoffen: Kaffeeverpackungen, Milchkartons, Safttüten, Süßwarenverpackungen, Tiefkühlverpackungen (beschichtet) - leer, Suppenbeutel

 

Das bleibt draußen
Glas, Papier, Kunststoffe und Metalle (wie z.B. Spielzeug, PVC-Fliesen, Töpfe, Blumenkästen, Abdeckfolien), landwirtschaftliche Folien, Windeln, Ölkanister, Musikkassetten, CDs und DVDs, Gummiprodukte, Schaumstoffe, Speiseabfälle, Bauabfälle, medizinische Spritzen + Zubehör, Pflaster, Verbandsmaterial

Altglassammlung

Recycling spielt eine wichtige Rolle bei der Herstellung von Glas – es spart Energie und Rohstoffe. Im Schnitt besteht eine Glasflasche aus 60 Prozent Altglas, bei grünem Glas sind es sogar bis zu 90 Prozent. Glasrecycling ist deshalb ein aktiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Damit Glas ohne Qualitätsverlust recycelt werden kann, muss es vorher richtig sortiert werden.

 

Was gehört nicht in den Altglascontainer?
Grundsätzlich gilt: Was nicht durch die Öffnung passt, gehört auch nicht in den Container: z.B. Fensterglas und Spiegel. Glühbirnen bzw. Energiesparlampen und Neonröhren passen zwar hinein, gehören aber in den Rest- bzw. Problemmüll. Besonders störend im Recyclingglas sind Porzellan und Keramik: Sie haben einen höheren Schmelzpunkt als Glas und machen sich in den neu produzierten Glasbehältern als Einschlüsse bemerkbar. Die Folge: Die Behälter müssen wieder eingeschmolzen werden. Porzellan, Keramik und auch Glasgeschirr gehören daher in den Restmüll; ebenso Behältnisse aus Bleikristall (z. B. Blumenvasen, Aschenbecher) und alle Arten von Trinkgläsern.

 

Was darf hinein?
Alle Glasbehälter, in denen Lebensmittel abgefüllt waren: Getränkeflaschen, Konservengläser, Marmeladengläser, Einmachgläser; ebenso Parfümflakons (wenn sie nicht mit anderen Materialien beschichtet sind), pharmazeutische Verpackungen aus Glas (z. B. von Hustensaft, Augentropfen usw.).

 

Bitte nach Farben sortieren!
Auch wenn es so aussieht – die Altglascontainer werden nicht im LKW zusammengeschüttet. Die Ladefläche des LKW hat (von außen nicht sichtbar) 3 Kammern. Die sorgfältige Trennung ist wichtig: Weiß- und Braunglas vertragen so gut wie keine anderen Farben. Anders ist es bei Grünglas: andere Farben, z. B. blaues Glas, können hiermit entsorgt werden. Deckel aus Metall sind übrigens unproblematisch, sie werden mit Magneten aussortiert.

Anmeldung zur Straßenabfuhr

Zur Straßenabfuhr angemeldet werden muss Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektroschrott. Diese Abfuhr ist drei Mal im Jahr möglich. Hierfür entstehen keine weiteren Gebühren.

Es ist auch möglich, diese Gegenstände bei der Umladestation Singen-Rickelshausen, an der L220 bei Böhringen,  abzugeben. Die Umladestation ist eine Einrichtung des Landkreises und ab Ortsausgang Böhringen in Richtung Singen gut ausgeschildert.

E-Mail:

Telefon: 0 75 31 / 800-3201

Wertstoffhof

Die Neue Arbeit Konstanz GmbH betreibt im Auftrag der Stadt Radolfzell den Wertstoffhof.

Im Wertstoffhof Radolfzell, Konstanzer Straße 20/4 unter der Günter-Neurohr-Brücke, haben Radolfzeller Privathaushalte Entsorgungsmöglichkeiten für:

  • Grünschnitt: Ast-, Strauch- und Grasschnitt jedoch keine Küchenabfälle. Die maximale Menge ist ein Kubikmeter pro Haushalt und Monat.
  • Papier, Pappe und Kartonagen ohne sonstiges Verpackungsmaterial: Vor der Anlieferung von Papier, Pappe und Kartonagen müssen Styropor, Verpackungsfolien und Bänder entfernt werden. Diese Materialien können in den gelben Sack. Sonstiges Verpackungsmaterial außer Papier, Pappe und Kartonagen wird im Wertstoffhof nicht angenommen.

Öffnungszeiten

Dienstag 8.00 bis 10.00 Uhr
Freitag 15.00 bis 18.00 Uhr
Samstag 9.00 bis 13.30 Uhr

An gesetzlichen Feiertagen bleibt der Wertstoffhof geschlossen.

Grünschnittcontainer in den Ortsteilen

In den Ortsteilen werden in der Zeit vom 1. April bis 30. November zusätzlich Grüncontainer angeboten. Die Öffnungszeiten sind bei den Ortsteilen aufgeführt. 

Eigenkompostierer ohne Biotonne sind von der Grünschnittanlieferung und der halbjährlichen Grünabfuhr ausgeschlossen.

Müllgebühren und Müllbehälter

Müllgebühren

Die Höhe der Abfallgebühren kann selbst mitbestimmt werden

Die Müllgebühr wird nach Anzahl, Größe und Abfuhrhäufigkeit der Müllbehälter erhoben.

Gebührenschuldner sind die Grundstückseigentümer, gegebenenfalls als Gesamtschuldner. Die Gebührenschuldner haben nachfolgende Wahlmöglichkeiten:

  • Sie entscheiden sich, sofern möglich, für einen kleineren Behälter und damit für geringere Gebühren. Die Auswahlmöglichkeiten kann der Gebührenübersicht entnommen werden.
  • Änderung der Leerungshäufigkeit des 80-Liter Restmüllbehälters von 2-wöchentlicher Abfuhr auf eine 4-wöchentliche Abfuhr. Der Behälter erhält zur Kennung einen roten Deckel.
  • Wer einen Garten hat, kann durch Kompostierung auch mit einer kleineren Biotonne auskommen. In seltenen Fällen gelingt eine vollständige Kompostierung, auch von Baum-, Strauch-, Heckenschnitt und problematischen Küchenabfällen.
  • Zwei oder mehrere Grundstückseigentümer bilden eine Abfallgemeinschaft. Sie teilen sich einen Bio- und oder Restmüllbehälter ihrer Wahl.

Für jeden Behältertausch wird eine Gebühr in Höhe von 21 Euro erhoben.

 

Wer bezahlt die Rechnung?

Der Abfallgebührenbescheid wird nach Paragraf 21 der Abfallwirtschaftssatzung dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. 

Mehrere Eigentümer, zum Beispiel bei Eigentumswohnungen, haften als Gesamtschuldner. Für die Erhebung der Gebühr kann auf Antrag eine Hausverwaltung als Gebührenschuldnerin festgelegt werden. Die Übernahme durch eine Hausverwaltung kann jederzeit widerrufen werden. 

Die Abfallgebühren können nach dem Wohnungseigentumsgesetz auf die Wohnungseigentümer umgelegt werden. 

 

Die Umlage der Müllgebühren durch den Vermieter ist ebenfalls möglich. Abfallgebühren zählen zu den Betriebskosten gemäß Paragraf 2 Nr. 8 der Betriebskostenverordnung. Sie sind deshalb nach Paragrafen 556 und 556a BGB umlagefähig. Unter anderem wird hier geregelt, dass die Parteien vereinbaren können, dass der Mieter die Betriebskosten trägt. Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Dieser Hinweis ist nicht abschließend, auf den Gesetzestext wird verwiesen.

Müllbehälter

Hausmüll

Restmüllbehälter (schwarze Tonne)

Volumen Abfuhrrhythmus Jahresgebühr 2025
80 Liter 4-wöchentlich
(roter Deckel)
57,80 Euro
80 Liter 2-wöchentlich 115,60 Euro
120 Liter 2-wöchentlich 173,40 Euro
240 Liter 2-wöchentlich 346,80 Euro
1.100 Liter 2-wöchentlich 1.589,49 Euro

 

Biomüllbehälter (braune Tonne)

Volumen Abfuhrrhythmus Jahresgebühr 2025
60 Liter wöchentlich 145,33 Euro
80 Liter wöchentlich 177,46 Euro
120 Liter wöchentlich 230,48 Euro
240 Liter wöchentlich 389,57 Euro
660 Liter wöchentlich 1.156,56 Euro

 

Gewerbemüll

Restmüllbehälter (schwarze Tonne)

Volumen Abfuhrrhythmus Jahresgebühr 2025
80 Liter 2-wöchentlich 113,53 Euro
120 Liter 2-wöchentlich 150,81 Euro
240 Liter 2-wöchentlich 262,65 Euro
1.100 Liter 2-wöchentlich 1.183,90 Euro
1.100 Liter wöchentlich 2.370,53 Euro
Zusatzleerung /
Entleerung auf Abruf
je 65,60 Euro
Gefäßmiete 1.100 Liter Gewerbe-Restmüll monatlich 3,29 Euro

Mängelformular Müllbehälter

Wenn der Müllbehälter Mängel aufweist, wie z.B. Risse oder einen kaputten Deckel, melden Sie bitte den Schaden unter Angabe des betroffenen Müllbehälters und des genauen Mangels sowie einer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen per Mängelformular
Der Behälter wird innerhalb weniger Tage repariert oder getauscht.

Entsorgung von Elektrogeräten aus Privathaushalt

Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) dürfen bundesweit alte Elektrogeräte nicht mehr zusammen mit dem Restmüll entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst werden.

Wie werden in Radolfzell ausgediente Geräte aus Privathaushalten richtig und kostenfrei entsorgt?

Tabelle mit Informationen, wie alte Elektrogeräte aus Radolfzeller Privathaushalten richtig entsorgt werden.
Bildquelle: Stadtverwaltung

Lampengehäuse, Fassungen, herkömmliche Glühbirnen bitte als Altmetall bzw. Restmüll entsorgen. Autoradios und Batterien fallen nicht unter das ElektroG. Autoradios werden mit dem Altauto verwertet, Batterien können wie bisher im Handel zurückgegeben werden.

Die Besitzer von Altgeräten sind seit dem 24.03.2006 verpflichtet, die Geräte zu den Sammelstellen zu bringen oder bei einer entsprechenden Sammlung abzugeben. Mit diesem kleinen persönlichen Aufwand kann weiterhin dazu beigetragen werden, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt werden können. Die Hersteller tragen die Verwertungskosten. Schon in 2006 konnten deshalb erfreulicherweise die Benutzungsgebühren für den Restmüllbehälter gesenkt werden.

Wer Altgeräte einer getrennten Sammlung zuführt, entlastet die Umwelt in doppelter Weise: Erstens können Ressourcen eingespart werden und zweitens wird dazu beigetragen, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber.

 

Wiederverwendung von Altgeräten
Die Innovationszyklen von Elektrogeräten werden immer kürzer. So werden häufig Geräte ausrangiert, obwohl sie viel zu schade für den Müll sind. Diese können zur Wiederverwendung weitergegeben werden - an Freunde, an entsprechende Händler, an Initiativen in der Kommune oder  an  wohltätige Einrichtungen. Einige Schulen sammeln ausgediente Handys und können mit Unterstützung der Hersteller die Klassenkasse aufbessern.

 

Verwertung von Altgeräten
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz schreibt vor, dass pro Einwohner und Jahr mindestens 4 Kilogramm Elektro-Altgeräte getrennt gesammelt werden sollen. Soweit die Geräte oder einzelne Bauteile nicht wieder verwendet werden, müssen je nach Gerät 50 bis 80 Prozent stofflich verwertet, das heißt recycelt werden.

 

Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt
Elektrogeräte bestehen aus ca. 1000 verschiedenen Substanzen; darunter sind  wertvolle  Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden. Zudem haben Elektrogeräte eine relativ lange Lebensdauer, so dass die derzeit zurückkommenden Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen der Schadstoffe enthalten.

Beispiele für den Nutzen der getrennten Erfassung:

 

Elektro-Kleingeräte
Elektro-Kleingeräte sind so genannte „mülltonnengängige“ Geräte, da ihre Größe kein Hindernis für die Entsorgung in haushaltüblichen Mülltonnen darstellt. Aufgrund ihrer Umweltrelevanz und ihres Gefährdungspotenzials ist es aber zwingend geboten, auch diese Geräte getrennt zu erfassen und zu behandeln. Beispielsweise ist in alten Toastern immer noch krebserregendes Asbest zu finden, in alten Bügeleisen und Heißwassergeräten sind häufig Quecksilberschalter enthalten.

 

IT-Geräte und Unterhaltungselektronik
Diese Geräte enthalten wertvolle Rohstoffe, so z.B. Metalle und hochwertige Kunststoffe, wobei halogenhaltige Flammschutzmittel und schwermetallhaltige Zusatzstoffe in Kunststoffen spezifische Behandlungsverfahren erfordern.

Ein Beispiel für einen Gerätetyp mit besonderen Anforderungen an die Entsorgung ist das Notebook. Die quecksilberhaltige Beleuchtung des Displays, der Akku und diverse kleine Batterien, sowie die Leiterplatten sind im Behandlungsprozess getrennt zu halten. Nur durch eine separate Erfassung der Altgeräte können die enthaltenen Edelmetalle verwertet werden.

Herkömmliche Fernsehgeräte und Monitore enthalten Kathodenstrahlröhren, die aufgrund ihrer bleihaltigen Trichtergläser und der schwermetallhaltigen Leuchtstoffe separat zu entsorgen sind.  Es gibt inzwischen Aufbereitungsverfahren, mit deren Hilfe die verschiedenen Bestandteile wieder so sauber voneinander trennbar sind, dass die Gläser erneut für die Bildschirmherstellung eingesetzt werden können.

Nur durch eine ordnungsgemäße Entsorgung der Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (Problemmüllsammlung) kann das Quecksilber kontrolliert entfernt und das Altröhrenglas verwertet werden.

90 Prozent der heute anfallenden Altkühlschränke enthalten Stoffe, die die Ozonschicht schädigen. Infolgedessen müssen Kühlgeräte in speziellen Anlagen behandelt werden. Bei der Verwertung von Kühlschränken werden die problematischen Stoffe wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) abgesaugt und sicher entsorgt. Metalle und Kunststoffe werden recycelt. FCKW-freie Dämmstoffe können z. B. als Ölbindemittel wieder in den  Stoffkreislauf zurückgeführt werden.

 

Neue Elektrogeräte sind mit der „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet.

Das Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll (Graue Tonne, gelber Sack, Biotonne, Papier oder Glas) entsorgt werden darf, sondern bei den kommunalen Sammlungen abzugeben ist. Auch sind manche Händler bereit, bei Verkauf eines neuen Gerätes das Altgerät zurückzunehmen.  

 

Andere Nutzer als private Haushalte
Jeder Hersteller ist verpflichtet, für Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte, die als Neugeräte seit 13.08.2005 in Verkehr gebracht wurden, eine Möglichkeit zur Rückgabe zu  schaffen. Haben die anderen Nutzer das Gerät vor diesem Datum erworben, ist der Besitzer selbst zur Entsorgung verpflichtet.

Entsorgung sperriger Abfälle

Privathaushalte in Radolfzell können jährlich bis zu drei Sonderabfuhren anfordern. Die Abfuhrkosten sind bereits in den Müllgebühren enthalten.

Die Gutscheinkarten werden jeweils im Dezember über das Amtsblatt "Hallo Radolfzell" verteilt. Mit der Gutscheinkarte kann die Abfuhr von Altholz, Sperrmüll, Altmetall und Elektroaltgeräten direkt beim Abfuhrunternehmen beauftragt werden. Wer keine Gutscheine erhalten hat, kann diese im Bürgerbüro oder in den jeweiligen Ortsteilen abholen.

Die Gutscheinkarte ist vollständig auszufüllen und per Post direkt an das Abfuhrunternehmen zu senden. Die Altholz- und Sperrmüllmenge darf je Haushalt und Abfuhr ein Gesamtvolumen von drei Kubikmetern nicht überschreiten. Einzelstücke sollten ein Gewicht von 50 Kilogramm und Abmessungen von 2,00 Meter x 1,00 Meter x 0,80 Meter nicht überschreiten.

Die kostenlose Abholung der angemeldeten Gegenstände erfolgt etwa 6 bis 8 Wochen nach Anmeldung bei der angegebenen Anschrift. Das Abfuhrunternehmen teilt in der Regel 10 Tage vor dem Abfuhrtermin schriftlich mit, wann die Abfuhr stattfindet.

 

Alternativ kann die Anmeldung zur Entsorgung von Sperrmüll auch online  über das Anmeldeformular Sperrmüll erfolgen.

 

 

Sperrmüll

Sperrige, nicht verwertbare Haushaltsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe und nicht ihrer Menge auch nach einer zumutbaren Zerkleinerung nicht in den Restmüllbehälter passen, zum Beispiel Matratzen, Couchgarnituren, Skier, Teppiche, Kunststoff-Wäschekörbe.

Nichtsperrige Abfälle und Problemmüll werden nicht abgefahren, zum Beispiel Altkleider, Schuhe, Säcke, Blumentöpfe, Spielzeug, Kartons und Verpackungen. Waschbecken, Toilettenschüsseln, Teppichboden, Farbeimer, Glas- und Fensterscheiben, Kfz-Teile, Autoreifen, Autobatterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Lacke, Farben usw. gehören ebenfalls nicht zur kommunalen Entsorgung. 

 

Altholz

Zum Altholz gehört unbehandeltes, furniertes oder kunststoffbeschichtetes Holz (Möbelholz) aus dem Innenbereich, zum Beispiel Küchen-, Wohnzimmer-, Kinderzimmer- und Schlafzimmermöbel. Übliche Verbindungselemente aus Metall schaden nicht und müssen nicht abmontiert werden.

Von der Altholzabfuhr ausgeschlossen sind: Holz aus Umbau- und Renovierungsmaßnahmen wie zum Beispiel Zimmer- und Haustüren, Deckenpaneelen und Bodenverlegeplatten. Holz mit schädlichen Verunreinigungen aus dem Außenbereich, wie zum Beispiel Fenster, Holzläden, Türen, Jäger- und Scherenzäune, Eisenbahnschwellen, Holzpfähle und Palisaden sind vom Besitzer eigenverantwortlich zu entsorgen.

 

Altmetall

Haushaltsgegenstände aus Metall, zum Beispiel Liegestuhl, Sonnenschirm ohne Bezug, Fahrräder, Töpfe, Pfannen, Wäscheständer und motorbetriebene Rasenmäher, aus denen alle Betriebsstoffe, wie Öl und Benzin, abgelassen wurden.

Kfz-Teile und Öltanks werden nicht abgefahren. Diese sind vom Besitzer eigenverantwortlich zu entsorgen.

 

Elektrogeräte - Elektronikschrott - Kühlgeräte

Geräte der Büro-, Informations- und Kommunikationstechnik wie zum Beispiel Computer, Bildschirmgeräte, Drucker, Kopierer, Telefax- und Telefongeräte, Tisch- und Taschenrechner, Uhren.

Haushaltsgroßgeräte wie zum Beispiel Kühlgeräte, Herde, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner und Ölradiatoren.

Haushaltsgeräte wie zum Beispiel Kaffeemaschinen, Schneid- und Rührgeräte, Mikrowellen, Staubsauger, Elektrowerkzeuge und Elektrorasierer.

Geräte der Unterhaltungselektronik wie zum Beispiel Fernsehgeräte, Radiogeräte, Tuner, Verstärker, Plattenspieler, CD-Player, Lautsprecher, Geräte der Bild- und Tonaufzeichnung und –wiedergabe.

Nachtspeicheröfen werden nicht abgefahren. Diese sind vom Besitzer eigenverantwortlich zu entsorgen.

 

Elektrogeräte aller Art von Privathaushalten können auch kostenlos bei der Umladestation Singen-Rickelshausen, an der L220 bei Böhringen,  abgegeben werden. Die Umladestation ist eine Einrichtung des Landkreises und ab Ortsausgang Böhringen in Richtung Singen gut ausgeschildert.

E-Mail:

Telefon: 0 75 31 / 800-3201

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen müssen weiterhin bei der Problemmüllsammlung abgegeben werden. Die Termine sind auf der Rückseite des Abfallkalenders aufgeführt.

 

Abfallwirtschaft Landkreis Konstanz

Entsorgung von LED- und Energiesparlampen sowie Problemmüll

Im Vergleich zur alten Glühbirne benötigen Energiesparlampen und LED-Leuchtmittel bei gleicher Lichtstärke deutlich weniger Watt. Das bedeutet, dass sie auch weniger Strom verbrauchen - bis zu 90 Prozent. Außerdem können rund 90 Prozent der Bestandteile wiederverwertet werden. Voraussetzung dafür ist jedoch eine fachgerechte Entsorgung.

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen können bei den Problemstoffsammelterminen oder bei den örtlichen Händlersammelstellen entsorgt werden.  

Der Landkreis Konstanz hat ein privates Entsorgungsunternehmen mit der mobilen Sammlung und Entsorgung von Problemstoffen aus privaten Haushalten beauftragt. An verschiedenen Terminen im Jahr werden Problemstoffe wohnortnah beim Bürger eingesammelt. Eine zentrale Sammelstelle für Problemstoffe gibt es im Landkreis nicht.

LED- und Energiesparlampen können auch an jeder der über 6.000 deutschlandweiten Lightcycle-Sammelstellen kostenfrei abgegeben werden. Die nächstgelegene Sammelstelle ist unter www.lightcycle.de zu finden unter Eingabe der Postleitzahl oder des Wohnortes.