Repräsentative Wahlstatistik

 

Die Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand informiert, dass zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2025 auch der Radolfzeller Briefwahlbezirk 10, Tegginger Schule, auswählt wurde. Deutschlandweit sind etwa 92.000 Wahlbezirke eingerichtet, von denen knapp 2.700 Stichprobenwahlbezirke, darunter rund 900 Briefwahlbezirke zufällig ausgewählt wurden. Mit der Teilnahme trägt auch Radolfzell dazu bei, dass für ganz Deutschland genaue Daten über die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe verschiedener Bevölkerungsgruppen ermittelt werden können. Das Wahlgeheimnis ist dabei gewährleistet.

 

Was ist der Zweck der Wahlstatistik?

Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen beteiligen und wie sie gestimmt haben. Zudem stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.

Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung und wird bei Bundestagswahlen seit 1953 und allen Europawahlen sowie bei einigen Landtagswahlen durchgeführt.

 

Wie werden die repräsentativen Wahlbezirke ausgewählt?

Bei der Bundestagswahl 2025 sind deutschlandweit etwa 92.000 Wahlbezirke eingerichtet.

Aus diesen Wahlbezirken wurden für die repräsentative Wahlstatistik nach mathematisch-technischen Methoden knapp 2.700 Stichprobenwahlbezirke, darunter rund 900 Briefwahlbezirke, zufällig ausgewählt. Dies entspricht einem Anteil von fast 3 Prozent aller Wahlbezirke. Alle Wahlberechtigten in diesen Wahlbezirken nehmen an der repräsentativen Wahlstatistik teil.

Damit ist gewährleistet, dass die ausgewählten Wahlbezirke für die Gesamtheit des Wahlgebietes und für die einzelnen Bundesländer repräsentativ sind. Bei der letzten Bundestagswahl 2021 umfasste die Stichprobe rund 1,9 der 61,2 Millionen Wahlberechtigten.

Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch die Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern.

 

Was und wie wird erhoben?

In repräsentativen Wahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet!

Zur Gewinnung der Daten werden die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel ausgewertet. Damit sind die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik genauer als zum Beispiel die Wählernachbefragungen der Wahlforschungsinstitute.

Die Wahlbeteiligung wird durch Auszählung der Wählerverzeichnisse ermittelt. Hierzu wird festgestellt, wie viele Wahlberechtigte es im Wahlbezirk gab und wie viele von ihnen sich an der Wahl beteiligt haben (Stimmvermerk) oder einen Wahlscheinvermerk hatten. Je Geschlecht bestehen zehn Geburtsjahresgruppen, die wie folgt verteilt sind:

Geburtsjahresgruppe Entspricht in etwa Altersgruppe
2005 - 2007 18 - 20 Jahre
2001 - 2004 21 - 24 Jahre
1996 - 2000 25 - 29 Jahre
1991 - 1995 30 - 34 Jahre
1986 - 1990 35 - 39 Jahre
1981 - 1985 40 - 44 Jahre
1976 - 1980 45 - 49 Jahre
1966 - 1975 50 - 59 Jahre
1956 - 1965 60 - 69 Jahre
1955 und früher 70 Jahre und älter

Die Untersuchung der Stimmabgabe erfolgt mittels der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe versehen sind. So können Daten über die Stimmabgabe der einzelnen Bevölkerungsgruppen ermittelt werden. Je Geschlecht bestehen hier sechs Geburtsjahresgruppen.

Zur Vereinfachung wird vielerorts neben der Angabe des Geschlechts und der Geburtsjahresgruppe ein Großbuchstabe verwendet:

Unterscheidungsaufdruck auf dem Stimmzettel Entspricht in etwa Altersgruppe
A. männlich, divers oder
ohne Angabe im
Geburtenregister
geboren
2001 - 2007 18 - 24 Jahre
B. 1991 - 2000 25 - 34 Jahre
C. 1981 - 1990 35 - 44 Jahre
D. 1966 - 1980 45 - 59 Jahre
E. 1956 - 1965 60 - 69 Jahre
F. 1955 und früher 70 Jahre und älter
G. weiblich geboren 2001 - 2007 18 - 24 Jahre
H. 1991 - 2000 25 - 34 Jahre
I. 1981 - 1990 35 - 44 Jahre
K. 1966 - 1980 45 - 59 Jahre
L. 1956 - 1965 60 - 69 Jahre
M. 1955 und früher 70 Jahre und älter

Wer wertet die Ergebnisse aus?

Die Daten für die repräsentative Wahlstatistik werden von den Gemeinden (Wählerverzeichnisse) und Statistischen Landesämtern (Stimmzettel) ausgezählt. Die aus den Ländern gewonnenen Daten werden vom Statistischen Bundesamt hochgerechnet und als Bundes- und Länderergebnisse veröffentlicht. Gemeinden mit einer eigenen Statistikstelle dürfen die Ergebnisse auch auf Gemeindeebene auswerten und veröffentlichen.

 

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt. In den ausgewählten Urnenwahlbezirken liegt das Wahlstatistikgesetz zur Ansicht bereit. Es ist auch im Internetangebot der Bundeswahlleiterin abrufbar.

 

Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?

Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2025 werden voraussichtlich vier Monate nach der Wahl vorliegen und stehen im Internetangebot der Bundeswahlleiterin im Bereich „Bundestagswahl“ unter „Ergebnisse/Repräsentative Wahlstatistik“ als Download bereit.

 

Wahrung des Wahlgeheimnisses

Folgende gesetzliche Regelungen gewährleisten das Wahlgeheimnis und den Datenschutz:

  • Personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum werden nicht erhoben.
  • Wählerverzeichnisse und Stimmzettel dürfen zu keiner Zeit zusammengeführt werden. Die Auszählung beider muss in strikt getrennten Bereichen erfolgen.
  • Die Auszählung der Stimmzettel für repräsentative Zwecke obliegt ausschließlich den Statistischen Ämtern der Länder und Gemeinden mit eigener Statistikstelle.
  • Es dürfen ausschließlich Urnenwahlbezirke mit mindestens 400 Wahlberechtigten und Briefwahlbezirke mit mindestens 400 Wählerinnen und Wählern berücksichtigt werden.
  • Für die Auswertung der Wahlbeteiligung sind maximal zehn Geburtsjahresgruppen mit je mindestens drei zusammengefassten Geburtsjahrgängen zulässig.
  • Für die Auswertung der Stimmabgaben sind maximal sechs Geburtsjahresgruppen à sieben Geburtsjahrgänge zulässig.
  • Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik dürfen nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.

 

Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot der Bundeswahlleiterin.

 

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