Was ist der Zweck der Wahlstatistik?
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen beteiligen und wie sie gestimmt haben. Zudem stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.
Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung und wird bei Bundestagswahlen seit 1953 und allen Europawahlen sowie bei einigen Landtagswahlen durchgeführt.
Wie werden die repräsentativen Wahlbezirke ausgewählt?
Bei der Bundestagswahl 2025 sind deutschlandweit etwa 92.000 Wahlbezirke eingerichtet.
Aus diesen Wahlbezirken wurden für die repräsentative Wahlstatistik nach mathematisch-technischen Methoden knapp 2.700 Stichprobenwahlbezirke, darunter rund 900 Briefwahlbezirke, zufällig ausgewählt. Dies entspricht einem Anteil von fast 3 Prozent aller Wahlbezirke. Alle Wahlberechtigten in diesen Wahlbezirken nehmen an der repräsentativen Wahlstatistik teil.
Damit ist gewährleistet, dass die ausgewählten Wahlbezirke für die Gesamtheit des Wahlgebietes und für die einzelnen Bundesländer repräsentativ sind. Bei der letzten Bundestagswahl 2021 umfasste die Stichprobe rund 1,9 der 61,2 Millionen Wahlberechtigten.
Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch die Bundeswahlleiterin im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern.
Was und wie wird erhoben?
In repräsentativen Wahlbezirken werden die Merkmale Geschlecht und Geburtsjahresgruppe erhoben. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet!
Zur Gewinnung der Daten werden die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen amtlichen Stimmzettel ausgewertet. Damit sind die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik genauer als zum Beispiel die Wählernachbefragungen der Wahlforschungsinstitute.
Die Wahlbeteiligung wird durch Auszählung der Wählerverzeichnisse ermittelt. Hierzu wird festgestellt, wie viele Wahlberechtigte es im Wahlbezirk gab und wie viele von ihnen sich an der Wahl beteiligt haben (Stimmvermerk) oder einen Wahlscheinvermerk hatten. Je Geschlecht bestehen zehn Geburtsjahresgruppen, die wie folgt verteilt sind: