Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Fotoaktion „Eure Bilder – Ein Kalender" im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 („Aktionszeitraum“), die von der Stadtverwaltung Radolfzell, Marktplatz 2 in 78315 Radolfzell (im Folgenden „Stadtverwaltung“) veranstaltet wird. Sofern in diesen Teilnahmebedingungen die männliche Form verwendet wird, umfasst diese sämtliche Geschlechter.
1. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an der Fotoaktion akzeptieren die teilnehmenden Personen diese Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme an der Fotoaktion ist kostenlos und steht in keinem Zusammenhang mit Meta.
Eine Teilnahme an der Fotoaktion ist nur im eigenen Namen und im Fall des Gewinnens unter Angabe der vollständigen und wahren Identität des Teilnehmenden erlaubt. Die Teilnehmenden sind für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit der von ihnen angegebenen Daten selbst verantwortlich. Falsche oder unvollständige Angaben gehen zu ihren Lasten.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Fotoaktion besteht nicht.
2. Teilnahmevoraussetzungen
- Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland hat.
- Pro Monat darf jede Person maximal zwei Bilder einreichen.
- Die Bilder müssen von der teilnehmenden Person selbst erstellt worden sein. Die Einsendung der Bilder muss im JPEG-Format (Querformat) erfolgen und eine Auflösung von 300 dpi haben (max. 12 MB). Die Bilder dürfen keine Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter verletzen. Sie dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere keine Straftatbestände verwirklichen und/oder anstößig, pornografisch, gewaltverherrlichend, diskriminierend oder in sonstiger Weise verwerflich sein. Im Falle der Abbildung von Menschen weist die teilnehmende Person die Einwilligung der abgebildeten Personen auf Anforderung der Stadtverwaltung schriftlich nach.
- Das Motiv des Bildes muss die Stadt Radolfzell, bzw. die Ortsteile oder Umgebung von Radolfzell zeigen (Gemarkung Radolfzell).
- Die Bilder können jeweils bis zum Monatsende eingereicht werden (Ausnahme Dezember)
- Es werden nur Bilder akzeptiert, die per E-Mail an
geschickt werden. Dabei sind Name des Urhebers sowie eine kurze Bildbeschreibung anzugeben.
3. Ablauf
- Alle fristgerechten Einsendungen, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, werden zu Beginn des nächsten Monats in der Instagram-Story zur Abstimmung vorgestellt.
- Das Gewinnerbild des jeweiligen Monats wird mit Name auf Social Media sowie auf der Internetseite www.radolfzell.de und in einem Kalender 2026 veröffentlicht.
- Unter allen Einsendungen, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, wird pro Monat ein Gutschein der Aktionsgemeinschaft Radolfzell e.V. im Wert von 20,00 Euro verlost. Die Verlosung des Gutscheins ist unabhängig vom Ausgang der Fotoabstimmung und findet im Rahmen einer Zufallsziehung statt. Eine Auszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Die Gewinner werden spätestens nach fünf Werktagen nach Einsendeschluss, bzw. nach Abstimmung per E-Mail benachrichtigt. Sofern ein Gewinner nicht erreichbar ist und sich nicht innerhalb von 72 Stunden nach Kontaktaufnahme zurückmeldet, verfällt der Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ermittelt. Nachforschungen bei nicht zustellbaren Gewinnbenachrichtigungen werden nicht gemacht.
4. Rechteeinräumung
- Mit der Teilnahme räumt die teilnehmende Person der Stadtverwaltung das einfache (nicht exklusive) Recht ein, die übermittelten Bilder unentgeltlich sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt im Zusammenhang mit der Fotoaktion, in redaktionellen Berichten über die Fotoaktion sowie in Werbeveröffentlichungen mit Bezug zur Fotoaktion zu verbreiten, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und zum Abruf durch Dritte bereitzuhalten. Die Veröffentlichung und Verbreitung erfolgt in zur Stadtverwaltung gehörenden Druckausgaben (Titelseite und/oder Innenteil, Kalender) und Digitalangeboten wie Internetportal und Apps sowie auf Social Media Accounts der Stadtverwaltung wie Instagram und Facebook.
- Eine Bearbeitung der Bilder ist der Stadtverwaltung unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte gestattet.
- Die Stadtverwaltung ist berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise Dritten einzuräumen oder auf Dritte zu übertragen.
- Die teilnehmende Person ist damit einverstanden, dass der Name als Urheber genannt wird. Sofern aufgrund der Besonderheiten der Veröffentlichung eine Namensnennung nicht möglich ist, verzichtet die teilnehmende Person auf das Recht zur Urhebernennung.
5. Freistellungspflicht
Die teilnehmende Person stellt die Stadtverwaltung von sämtlichen berechtigten Forderungen Dritter frei, die gegen die Stadtverwaltung aufgrund eines von der teilnehmenden Person übermittelten Bildes wegen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Bildes geltend gemacht werden.
6. Beendigungsmöglichkeiten
Die Stadtverwaltung behält sich das Recht vor, die Fotoaktion jederzeit nach freiem Ermessen zu ändern (z.B. die Teilnahmebedingungen) oder ohne Angabe von Gründen auszusetzen, vorzeitig abzubrechen oder zu beenden, wenn aufgrund Betruges, technischer Gründe oder anderer außerhalb der Kontrolle der Stadtverwaltung liegender Gründe eine ordnungsgemäße Durchführung der Fotoaktion nicht gewährleistet werden kann. Hieraus können die Teilnehmer keine Ansprüche ableiten.
Hinweise zum Datenschutz sind hier zu finden.