Grundsätzlich können Auskünfte über einzelne Personen und Personengruppen über Familiennamen, Vornamen, ggf. Doktorgrade, sowie aktuelle Anschriften und ggf. Sterbedatum über einen Einwohner eingeholt werden.
Bei einem berechtigten Interesse dürfen erweitere Auskünfte erteilt werden.
Wenn regelmäßig Auskünfte eingeholt werden, können nach vorheriger Registrierung diese Auskünfte auch online beantragt werden.