Pass- und Meldewesen

Ob einen Ausweis für die Kinder oder einen vorläufigen Reisepass, eine Ummeldung der Wohnadresse oder das Ausstellen eines Führungszeugnisses. Das Pass- und Meldewesen steht zur Beratung und Ausstellung zur Verfügung.

Unter den einzelnen Leistungen stehen weitere Informationen oder Dokumente zur Verfügung. Teilweise müssen diese bereits ausgefüllt mitgebracht werden.

 

Ausweis- und Passwesen

 

Selbstbedienungsterminal für Passfoto und Fingerabrücke

Das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Unterschrift können gegen eine Gebühr im Bürgerbüro selbst erfasst werden. Hierfür ist im Termin Zeit eingeplant. Der Weg zum Fotoautomaten oder Fotografen entfällt.

Bitte beachten:

Die Erfassung dient nur der Ausstellung des beantragten Dokuments. Die Daten werden umgehend nach dem digitalem Abruf gelöscht.

Es kann kein Ausdruck des vorerfassten Lichtbildes bereitgestellt werden.

Die Erfassungsstation kann im Übrigen auch nicht für Lichtbilder für die Führerscheinausstellung genutzt werden.

 

Hinweis für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Als Deutsche/r mit Wohnsitz im Ausland muss man sich für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses sowie vorläufiger Ausführungen dieser Dokumente wegen des erhöhten Bearbeitungsaufwandes grundsätzlich telefonisch über die Infotheke um einen Termin bemühen.

Aufgrund der hohen Nachfrage sind die nächsten freien Termine für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland erst in 6 bis 8 Wochen verfügbar.

 

Deutsche Staatsangehörige sind ab dem 16. Lebensjahr ausweispflichtig. Diese wird entweder durch einen gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepass erfüllt. In manche Länder darf man auch mit einem Personalausweis einreisen.

Die Einreisebestimmungen erfährt man beim Amt für Reise und Sicherheit.

Weitergehende und allgemeine Informationen zum Personalausweis erhält man außerdem über das Personalausweisportal.

Der Bearbeitungsstand des Personalausweises kann unter folgendem Link abgefragt werden.

 

Sobald der Personalausweis von der Bundesdruckerei hergestellt wurde, erhält der Beantrager eine E-Mail (optional) und eine schriftliche Mitteilung. Der Personalausweis kann danach an der Infotheke in Empfang genommen werden. Sollte der Beantrager verhindert sein, kann dieser eine Person mit der Abholung des Personalausweises bevollmächtigen.

Für einen Kinderausweis muss  die Zustimmungserklärung von beiden Elternteilen ausgefüllt und  zur Beantragung mitgebracht werden.

Überbrückend kann man bis max. 3 Monate einen vorläufigen Personalausweis bekommen. Dieser wird sofort ausgestellt. 

Bürgerinnen und Bürger aus der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 16. Lebensjahr vollendet haben, können ab 01.01.2021 eine Karte mit elektronischem Identitätsnachweis erhalten. Mit dieser eID-Karte ist die Online-Ausweisfunktion nutzbar.

Die eID-Karte ist kein Ausweis- oder Reisedokument.

Deutsche Staatsangehörige benötigen für Grenzübertritte einen Reisepass. In manche Länder darf man auch mit einem Personalausweis einreisen.

Die Einreisebestimmungen erfährt man beim Amt für Reise und Sicherheit.

Der Bearbeitungsstand des Personalausweises kann unter folgendem Link abgefragt werden.

 

Sobald der Reisepass von der Bundesdruckerei hergestellt wurde, erhält der Beantrager eine E-Mail (optional). Der Reisepass kann danach an der Infotheke in Empfang genommen werden. Sollte der Beantrager verhindert sein, kann dieser eine Person mit der Abholung des Reisepasses bevollmächtigen.

Für einen Reisepass für Minderjährige muss die Zustimmungserklärung von beiden Elternteilen ausgefüllt und zur Beantragung mitbebracht werden.

Wenn sich der Familienname eines Minderjährigen von dem Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet, können auf gemeinsamen Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile im Pass Minderjähriger eingetragen werden. Der Antrag muss von beiden Elternteilen ausgefüllt und unterschrieben zum Termin mitgebracht werden.

Die Ausstellung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig und damit nur im Ausnahmefall möglich.

Ein vorläufiger Reisepass ist nur auszustellen, wenn dieser sofort benötigt wird und die Ausstellung eines Passes, auch im Expressverfahren, nicht mehr rechtzeitig möglich ist und ein (vorläufiger) Personalausweis für den Zweck nicht genügt.

 

Meldewesen

 

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Die elektronische Wohnsitzanmeldung ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, ihren Wohnsitz rund um die Uhr unkompliziert und kostenlos online anzumelden oder zu ändern. Der traditionelle Besuch im Bürgerbüro entfällt. 

Und so funktioniert es:
Erforderlich sind die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto. Wer noch kein Nutzerkonto hat, kann sich eine BundID anlegen. Am einfachsten ist es, die Online-Anmeldung mit dem Smartphone zu erledigen. Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp, können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und online aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt zusätzlich die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch das Bürgerbüroder Stadt Radolfzell, wirdeine digitale Meldebestätigungmit elektronischem Siegel im Nutzerkonto zum Download bereitgestellt. Ebenfalls können die Adressdaten auf dem Chip ihres Personalausweises selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp aktualisiert werden. Nach der Aktualisierung erfolgt abschließendautomatisiert der Versand eines Anschreibens der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und auch einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht.

Weitere Information zur elektronischen Wohnsitzanmeldung

Jetzt online anmelden

 

Formulare - Anmeldung vor Ort

Personen müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden, wenn sie in Radolfzell am Bodensee eine neue Wohnung beziehen.

Wenn diese Person verhindert ist, kann die Anmeldung durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden. Dazu muss das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und der bevollmächtigten Vertrauensperson der Personalausweis oder Reisepass sowie die Bestätigung des Wohnungsgebers mitgegeben werden.

Personen müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden, wenn die Wohnung in Radolfzell am Bodensee aufgeben und im Inland keine neue Wohnung bezogen wird.

Die Abmeldung kann eine Woche vor Auszug erfolgen.

Personen, die in Radolfzell gemeldet sind, können eine Meldebescheinigung beantragen, um ihren aktuellen Wohnsitz nachzuweisen.

Grundsätzlich können Auskünfte über einzelne Personen und Personengruppen über Familiennamen, Vornamen, ggf. Doktorgrade, sowie aktuelle Anschriften und ggf. Sterbedatum über einen Einwohner eingeholt werden.

Bei einem berechtigten Interesse dürfen erweitere Auskünfte erteilt werden.

Wenn regelmäßig Auskünfte eingeholt werden, können nach vorheriger Registrierung diese Auskünfte auch online beantragt werden.

Datenweitergaben können durch eine Auskunfts- oder Übermittlungssperre eingeschränkt und verhindert werden.

Dem Eintrag des Namens und der Anschrift in Adressbüchern kann ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.

Der Weitergabe des Namens und der Anschrift an Presse, Rundfunk oder das Staatsministerium kann ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.

Der Weitergabe des Namens und der Anschrift an Parteien und Wählergruppen kann ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.

Personen können ein polizeiliches Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde beantragen.

Im Führungszeugnis sind rechtskräftige Verurteilungen eingetragen. Die Dauer der Eintragung ist abhängig von der Schwere der Straftat. Die Eintragungen unterliegen unterschiedlichen Löschfristen.

Das Führungszeugnis kann auch online beantragt werden.

Im Gewerbezentralregister sind gewerberechtliche Verstöße eingetragen.

Wenn ein Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit benötigt wird, kann ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden . Dieser kann auch online beantragt werden.

Gerne bestätigt das Bürgerbüro Dokumente und Aktenauszüge mit dem Original.

Der Fahrerlaubnisantrag wir nach einer Vorprüfung an das Landratsamt weitergeleitet. Für den Antrag müssen Sie ein biometrisches Lichtbild mitbringen.

Nach der Produktion des Führerscheins erhält man vom Landratsamt Konstanz eine Nachricht. Der Führerschein kann anschließend wieder über die Infotheke in Empfang genommen werden.