2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Saturn“
(Bebauungsplan Seemaxx)

Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) von Freitag, 14.03.2025 bis Montag, 14.04.2025.

 

Einladung zum Informations-Workshop am Montag, den 17. März 2025 um 19.00 Uhr in den Veranstaltungsraum im Dachgeschoss der Sparkasse, Marktplatz 3.

 

Ziel und Zweck der Planung

Die Betreiber des Seemaxx möchten mit einer Ergänzung und Flexibilisierung der Sortimente die Attraktivität des FOC steigern. Dazu sollen die im B-Plan festgeschriebenen Verkaufsbeschränkungen der Sortimente flexibilisiert und erweitert werden. Die Gesamtverkaufsfläche des Seemaxx soll nicht erhöht werden.

 

Die erwünschten Änderungen beinhalten folgende drei Punkte:

1. Mögliche Sortimentsänderungen (im Textilbereich, insbesondere eine Umschichtung von Damenoberbekleidung zu Herrenober- und Sport-/Freizeitbekleidung)

2. untergeordnete Sortimentserweiterungen (für Nebenprodukte innerhalb bestehender Marken-Stores im Vorkassenbereich)

3. Mögliche Erweiterungen der Verkaufssortimente des Seemaxx mit Marken-Stores in geringem Umfang aus zusätzlichen Produktgruppen, die derzeit ausgeschlossen sind. Die Voraussetzungen hierfür müssen diskutiert werden.

 

Im Zuge des B-Planänderungsverfahrens sollen die im Seemaxx geplanten Sortimentsänderungen und -erweiterungen mit den Interessen aller Radolfzeller Einzelhändler öffentlich diskutiert werden. Ziel ist es die dem FOC seemaxx zugestandenen Entwicklungsmöglichkeiten so zu gestalten, dass sie nicht auf Kosten der Einzelhändler in der restlichen Innenstadt gehen. Im günstigsten Fall steigert die Attraktivität des Seemaxx auch die der Radolfzeller Innenstadt.

 

Von Freitag, 14.03.2025 bis Montag, 14.04.2025 liegen folgende Unterlagen aus:

Außerdem gibt es einen Aushang im Gebäude Marktplatz 3 in der Ebene 5 (Stadtplanung) der während der Öffnung einsehbar ist.

Wir möchten Sie bitten, uns Ihre Stellungnahme möglichst in digitaler Form per E-Mail zukommen zu lassen. Sie erleichtern uns damit sehr wesentlich die Auswertung der Stellungnahmen. Ihre Stellungnahmen zur Planung können Sie aber auch mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 14. April 2025 abgeben. Oder Sie nutzen das Online Formular.


Beteiligungsformular

 

Für eine korrekte Übertragung der Daten übernimmt die Stadt Radolfzell keine Gewähr. Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich für das Bebauungsplanverfahren verwendet.

Hinweis

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Radolfzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB). Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist bei einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Verfahrensvermerke

Aufstellungsbeschluss am 19.02.2025

Frühzeitige Beteiligung vom 14.03.2025 bis zum 14.04.2025