Wann die Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten, die amtlichen Stimmzettel verfügbar sind, die Briefwahl möglich sein wird und öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt.
Die Festlegung wird durch Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums erwartet, durch welche gesetzliche Fristen aus Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung voraussichtlich verkürzt werden.
Briefwahl
Die Landeswahlleiterin hat angekündigt, dass amtliche Stimmzettel den Kommunen voraussichtlich frühestens am 06.02.2025 vorliegen werden. Erst zu diesem Datum wird die Ausstellung von Briefwahlunterlagen möglich sein.
Der Grund hierfür liegt in den Zulassungsverfahren des Bundeswahlausschusses hinsichtlich der Landeslisten und des Landeswahlausschusses hinsichtlich der Kreiswahlvorschläge.
Die Briefwahl ist sodann lediglich binnen zwei Wochen möglich.
Wir weisen bereits heute darauf hin, dass auf Antrag die Versendung von Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse als die Heimanschrift zwar möglich ist, etwa bedingt durch eine Reise, jedoch die Postlaufzeiten zu bedenken sind. Der Rücklauf der Briefwahlunterlagen muss bis zum Wahltag um 18.00 Uhr erfolgen.
Im Bürgerbüro wird die Möglichkeit bestehen, Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen, abzuholen oder auch die Stimmabgabe sogleich vor Ort vorzunehmen.
Mit der Erteilung eines Wahlscheins, welcher Bestandteil der Briefwahlunterlagen ist, kann am Wahltag die Stimmabgabe in jedem Urnenbezirk des Landkreises Konstanz erfolgen, solange nicht bereits per Briefwahl abgestimmt wurde und der Wahlschein dem Wahlvorstand vorgelegt und ausgehändigt wird. Dies ist insbesondere eine Möglichkeit zur Stimmabgabe neben der Briefwahl, wenn Sie das eigene Wahllokal vor Ort am Wahltag (etwa aufgrund paralleler Fastnachtsveranstaltungen) nicht aufsuchen möchten oder zeitweise nicht oder nur erschwert per Kfz anfahren können. Das Zusammentreffen von Bundestagswahl und Fastnacht wird im Radolfzeller Ortsteil Möggingen mit dem Seenarrentreffen am 23.02.2025 der Fall sein. Im Umkreis des Wahllokals besteht jedoch zwingend eine Bannmeile für närrische Aktivitäten.