Wann die Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten, die amtlichen Stimmzettel verfügbar sind, die Briefwahl möglich sein wird und öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt.
Die Festlegung wird durch Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums erwartet, durch welche gesetzliche Fristen aus Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung voraussichtlich verkürzt werden.