Wer die Briefwahl in Anspruch nehmen möchte, muss den entsprechenden Wahlschein dafür bis spätestens Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr beim Bürgerbüro beantragen. Nach der Beantragung werden die Briefwahlunterlagen mit einem Postzustellungsunternehmen zugestellt, die entsprechenden Postlaufzeiten sind zu berücksichtigen.
Folgende Antragsarten sind möglich:
Per Antragsformular:
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Formular, das ausgefüllt und dann in einen Postbriefkasten (spätestens drei Werktage vor dem Wahltag) oder den Rathausbriefkasten eingeworfen werden muss. Alternativ kann es per Fax oder als Scan per E-Mail an das Bürgerbüro gesendet werden (Kontaktdaten siehe Infokasten).
Schriftlicher Antrag per Brief/Fax/E-Mail:
Die Briefwahlunterlagen können zudem schriftlich per Fax, per E-Mail oder Brief im Bürgerbüro angefordert werden (Kontaktdaten siehe Infokasten). Angegeben werden müssen in diesem Fall zwingend der Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum sowie die Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
Digital per Formular im Internet / Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung:
Die Briefwahlunterlagen können mittels Online-Formular angefordert werden. Zum Ausfüllen werden die Daten benötigt, die auf der persönlichen Wahlbenachrichtigung stehen. Um auf das Online-Formular zu gelangen, kann auch der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung mit dem mobilen Endgerät eingescannt werden. Das Scannen des QR-Codes hat den Vorteil, dass die meisten erforderlichen Daten bereits automatisch in das Formular übernommen werden. Bei der Beantragung der Wahlunterlagen im Internet und per QR-Code werden die Antragsdaten verschlüsselt an das zuständige Amt übermittelt.
Per Abholung im Rathaus:
Eine persönliche Abholung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen ist im Bürgerbüro ab dem 07.02.2025 möglich. Bei der persönlichen Abholung kann die Briefwahl an Ort und Stelle ausgeübt werden.
Nicht zulässig ist eine telefonische Antragstellung oder eine Beantragung per SMS.
Bürgerbüro verlängert Öffnungszeiten vor Wahl
In den beiden Wochen vor der Bundestagswahl verlängert das Bürgerbüro seine Öffnungszeiten geringfügig.
In der Kalenderwoche 7 (vom 10.02. bis zum 14.02.2025) ist das Bürgerbüro auch am Mittwochnachmittag bis 16.15 Uhr geöffnet. In der Kalenderwoche 8 (vom 17.02.2025 bis zum 22.02.2025) öffnet es zusätzlich am Freitagnachmittag bis 15.00 Uhr und am Samstag von 11.00 bis 12.00 Uhr.
In diesen beiden Wochen können Wahlberechtigte ihre Wahlscheine und Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro beantragen.
Die geänderten Öffnungszeiten in der Übersicht:
KW 7 (10.02. bis 14.02.25):
Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 16.15 Uhr
Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr
Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr
KW 8 (17.02. bis 22.02.25):
Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 16.15 Uhr
Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr
Freitag von 08.00 bis 15.00 Uhr
Samstag von 11.00 bis 12.00 Uhr (nur bei Verlust oder Nichterhalt der Briefwahlunterlagen)