Bundestagswahl 2025

Die Neuwahl des Deutschen Bundestages soll am 23. Februar 2025 stattfinden. Vorausgehen wird die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers und die für 27.12.2024 erwartete Auflösung des gegenwärtigen Bundestages durch den Bundespräsidenten.

Wahlinformationsstände

Ab sofort können Parteien und Gruppierungen bei der städtischen Verkehrsabteilung unter Informationsstände im öffentlichen Raum beantragen.

Benennen Sie im formlosen Antrag bitte die gewünschten Termine und Örtlichkeiten.

Nach Prüfung des Antrags ergeht die Sondernutzungserlaubnis, welche für Wahlinformationsstände gebührenfrei erteilt wird.

Wahlplakatierung

Ab dem 12.01.2025 ist auch die Plakatierung zur Bundestagswahl durch Parteien und Gruppierungen zulässig.

Wahlplakatierung ist genehmigungs- und gebührenfrei.

Auf Anzeige der Plakatierung bei der städtischen Verkehrsabteilung unter ergehen lediglich Ausführungshinweise, welche insbesondere Konflikte zur Sicherheit des Straßenverkehrs oder zu Umweltaspekten vermeiden helfen.

Wahlbenachrichtigungen / Briefwahl / Öffentliche Bekanntmachungen

Wann die Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten, die amtlichen Stimmzettel verfügbar sind, die Briefwahl möglich sein wird und öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt.

Die Festlegung wird durch Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums erwartet, durch welche gesetzliche Fristen aus Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung voraussichtlich verkürzt werden.

Wahlhelfer

Sie interessieren sich für die ehrenamtliche Mitwirkung bei Durchführung und Auszählung der Bundestagswahl am 23.02.2025?

Dann senden Sie gerne eine Nachricht an .