Folgende Auflistung informiert gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A (Bauleistungen) über
- Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, deren Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt, und
- Freihändige Vergaben, deren Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt.
Sie informiert außerdem nach § 30 UVgO (Liefer- und Dienstleistungen) über
- Beschränkte Ausschreibungen und
- Verhandlungsvergaben,
jeweils ohne Teilnahmewettbewerb, ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.