Die Stadt Radolfzell am Bodensee vergibt das Grundstück der Tennishalle Radolfzell erneut im Erbbaurecht
Die Stadt Radolfzell am Bodensee ist Grundstückseigentümerin des Flurstücks 861/4 der Gemarkung Radolfzell. Das Grundstück befindet sich auf der Halbinsel Mettnau und war ursprünglich bis zum 31.12.2023 im Erbbaurecht vergeben worden. Auf dem Grundstück befindet sich eine Tennis- / Squashhalle, multifunktional nutzbare Bereiche, die vormals als Fitnessstudio genutzt wurden, gastronomisch genutzte Räumlichkeiten und zwei Wohnungen.
Das Erbbaurecht soll möglichst noch im laufenden Jahr 2025 neu vergeben werden. Hierfür sucht die Stadt Radolfzell einen neuen Erbbaurechtsnehmer, der die aktuelle Nutzung als Tennis und Squashhalle weiterführt. Im Rahmen dieser Ausschreibung haben Sie die Möglichkeit sich als Erbbaurechtsnehmer zu bewerben.
Die Vergabeentscheidung erfolgt auf Grundlage der vom Gemeinderat beschlossenen Bewertungsmatrix. Der Bewerber, der im Bewerbungsverfahren die meisten Punkte erreicht, erhält das Angebot, mit der Stadt Radolfzell am Bodensee einen Erbbaurechtsvertrag abzuschließen.
Bitte reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens 28.03.2025 bei der Stadt Radolfzell am Bodensee, Abteilung Liegenschaften, Marktplatz 2 in 78315 Radolfzell ein.
Detaillierte Informationen zum Erbbaurecht und zu den Bedingungen der Ausschreibung entnehmen Sie bitte dem Dokument „Ausschreibungstext und Vergaberichtlininen“ und der Bewertungsmatrix, die als Anlagen abrufbar sind.