Wohngeld erhält, wer nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügt, um den Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld wird ausschließlich auf Antrag als Mietzuschuss (für Mieter/innen) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümer/innen) geleistet.
Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig vom Einzelfall. Es orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete bzw. Belastung.
Wohngeld ist in der Regel für zwölf Monate . Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiterbeziehen, müssen Sie es neu beantragen und den Antrag auf Weiterbewilligung zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes stellen.
Weitere Informationen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Erforderliche Unterlagen:
- Nachweise über das Gesamteinkommen des Haushalts der letzten 12 Monate (Arbeitseinkommen, aktueller Rentenbescheid, Krankengeldbescheid, Bescheid Arbeitslosengeld I, Unterhalt, Zinserträge, etc.)
- Vollständiger Mietvertrag (bei Erstantrag)
- Nachweise über Mietzahlungen oder Belastungen
Es können nach der Antragstellung noch weitere Unterlagen durch die Wohngeldbehörde angefordert werden.