Im Zusammenhang mit Bauanträgen erfolgt die Befreiung mit der Baugenehmigung. Vorzulegen ist ein Lageplan nach der Bauvorlagenverordnung, auf dem alle vom Bauvorhaben auf dem Baugrundstück möglicherweise betroffenen, durch diese Satzung geschützten Bäume mit ihrem Standort eingemessen sind, unter Angabe der Art, der Höhe und des Stammumfanges sowie Kronendurchmessers. Befinden sich auf Nachbargrundstücken ebenfalls geschützte Gehölze, die möglicherweise von der Baumaßnahme betroffen sind, ist auf diese hinzuweisen.