Vorhabenbezogener Bebauungsplan Gewerbegebiet „Gemeine Wiesen 3. Änderung, Fa. OPTIMA pharma containment-GmbH“

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik der Großen Kreisstadt Radolfzell hat am 24.04.2024 in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes „Gemeine Wiesen 3. Änderung, Fa. OPTIMA pharma containment-GmbH sowie die örtlichen Bauvorschriften beschlossen, den Entwurf der Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Ziel

Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gemeine Wiesen 3. Ände- rung, Fa. OPTIMA pharma containment-GmbH“ wird das Ziel verfolgt Planungsrecht zur Um- setzung der aktualisierten Vorhabenspläne, der Erweiterung der Montagehalle sowie eines neuen Bürogebäudes mit Parkebene im Erdgeschoss sowie weitere oberirdischen Parkplät- zen zu schaffen.

Aufgrund der Überschreitung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gemeine Wiesen“ ist es erforderlich diesen Bauleitplan zu ändern und zu erweitern. 

Derzeit werden die vorgesehenen Flächen als Acker genutzt und sind aus der genehmigten Ergänzung des Flächennutzungsplanes vom 04.12.2020 abgeleitet.

Einzusehende Unterlagen

Von Freitag, 10.05.2024 bis einschließlich Freitag, 14.06.2024 liegen folgende Unterlagen öffentlich aus:

Umweltbezogene Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen zur Einsicht­nahme vor (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB):

Umweltbericht mit Artenschutzrechtlicher Relevanzprüfung vom 30.08.2017 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie eine Plausibilitätsprüfung durch artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung 15.03.2024. Im Umweltbericht werden die betroffenen Umweltbelange durch die Planung be- schrieben. Es erfolgt eine Erfassung der Aus- wirkungen des Eingriffs mit Einstufung der geplanten Nutzung (Konfliktanalyse).

Durch die Überbauung sind die einzelnen Schutzgüter:

Arten und Biotope, Fläche und Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild und Erholung, Mensch, Kultur und Sachgüter, Biologische Vielfalt, die Wechselwirkung zwischen den einzelnen Schutzgütern, die kumulative Wirkungen mit benachbarten Vorhaben sowie schwere Unfälle und Katastrophen betroffen.

Die Bewertung der Schutzgüter auf der Grundlage der LUBW Schlüssel in Verbindung mit der Ökokontoverordnung soll zur überschlägigen Ermittlung der Wertigkeit der Eingriffe für die einzelnen Schutzgüter dienen. Dadurch soll eine einheitliche und objektive Auseinandersetzung über Art und Umfang der gesetzlich geforderten Vermei- dungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen ermöglicht werden.

Die Durchführung und Einhaltung der festgesetzten Pflanzbindungen und Pflanzzwänge werden durch Ortsbesichti- gungen (Monitoring) überwacht.

Innerhalb des Planungsgebietes wird entlang der Bodmaner Straße eine Baumreihe aus hochstämmigen Laubbäumen gepflanzt und auf den Grünflächen eine artenreiche Blumenwiese angesät. Durch diese Maßnahmen sollen die Einwirkungen auf die biologische Vielfalt reduziert werden. Durch den Einbau von versickerungsfähigen Belagsflächen wird die Flächenversiegelung verringert.

 

Anregungen und Bedenken

Wir möchten Sie bitten, uns Ihre Stellungnahme in digitaler Form per E-Mail zukommen zu lassen. Sie erleichtern uns damit sehr wesentlich die Auswertung der Stellungnahmen. Ihre Stellungnahme zur Planung können Sie aber auch mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 14.06.2024 bei der Stadt Radolfzell, Abteilung Stadtplanung und Städtebauförderung im Dienstgebäude Marktplatz 3 in Radolfzell abgegeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin zweckmäßig.

Die Planunterlagen liegen auch analog während des Offenlagezeitraumes im Gebäude des Dezernats III, Marktplatz 3, 78315 Radolfzell in der 5. Ebene im Flur während der üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14 - 16 Uhr zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit aus. 

Ihre Stellungnahme richten Sie an den rechts stehenden Kontakt. Darüber hinaus steht Ihnen Rita nassen gerne persönlich zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit Ihre Stellungnahme über unser Beteiligungsformular abzugeben.

Beteiligungsformular

Für eine korrekte Übertragung der Daten übernimmt die Stadt Radolfzell keine Gewähr. Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich für das Bebauungsplanverfahren verwendet.

Hinweis

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Brandbühl" unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Radolfzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB). Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist bei einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

 

Verfahrensvermerke

Aufstellungsbeschluss am 16.03.2022

Frühzeitige Beteiligung vom 25.03. – 29.04.2022

Offenlage vom 02.12.22 - 10.01.23

Erneute Offenlage vom 28.07.2023 - 28.08.2023

Erneute Offenlage vom 10.05.2024 - 14.06.2024

Satzungsbeschluss