Umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme vor (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB):
Umweltbericht mit Artenschutzrechtlicher Relevanzprüfung vom 30.08.2017 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie eine Plausibilitätsprüfung durch artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung 15.03.2024. Im Umweltbericht werden die betroffenen Umweltbelange durch die Planung be- schrieben. Es erfolgt eine Erfassung der Aus- wirkungen des Eingriffs mit Einstufung der geplanten Nutzung (Konfliktanalyse).
Durch die Überbauung sind die einzelnen Schutzgüter:
Arten und Biotope, Fläche und Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild und Erholung, Mensch, Kultur und Sachgüter, Biologische Vielfalt, die Wechselwirkung zwischen den einzelnen Schutzgütern, die kumulative Wirkungen mit benachbarten Vorhaben sowie schwere Unfälle und Katastrophen betroffen.
Die Bewertung der Schutzgüter auf der Grundlage der LUBW Schlüssel in Verbindung mit der Ökokontoverordnung soll zur überschlägigen Ermittlung der Wertigkeit der Eingriffe für die einzelnen Schutzgüter dienen. Dadurch soll eine einheitliche und objektive Auseinandersetzung über Art und Umfang der gesetzlich geforderten Vermei- dungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen ermöglicht werden.
Die Durchführung und Einhaltung der festgesetzten Pflanzbindungen und Pflanzzwänge werden durch Ortsbesichti- gungen (Monitoring) überwacht.
Innerhalb des Planungsgebietes wird entlang der Bodmaner Straße eine Baumreihe aus hochstämmigen Laubbäumen gepflanzt und auf den Grünflächen eine artenreiche Blumenwiese angesät. Durch diese Maßnahmen sollen die Einwirkungen auf die biologische Vielfalt reduziert werden. Durch den Einbau von versickerungsfähigen Belagsflächen wird die Flächenversiegelung verringert.
Anregungen und Bedenken
Wir möchten Sie bitten, uns Ihre Stellungnahme in digitaler Form per E-Mail zukommen zu lassen. Sie erleichtern uns damit sehr wesentlich die Auswertung der Stellungnahmen. Ihre Stellungnahme zur Planung können Sie aber auch mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 14.06.2024 bei der Stadt Radolfzell, Abteilung Stadtplanung und Städtebauförderung im Dienstgebäude Marktplatz 3 in Radolfzell abgegeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin zweckmäßig.
Die Planunterlagen liegen auch analog während des Offenlagezeitraumes im Gebäude des Dezernats III, Marktplatz 3, 78315 Radolfzell in der 5. Ebene im Flur während der üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14 - 16 Uhr zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit aus.
Ihre Stellungnahme richten Sie an den rechts stehenden Kontakt. Darüber hinaus steht Ihnen Rita nassen gerne persönlich zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit Ihre Stellungnahme über unser Beteiligungsformular abzugeben.