Vorhabenbezogener Bebauungsplan/Örtliche Bauvorschriften "Josef-Bosch-Straße, 1. Änderung"

Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik der Großen Kreisstadt Radolfzell hat am 02.02.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Josef-Bosch-Straße 1. Änderung" sowie die Örtlichen Bauvorschriften und die Begründung gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Für das Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ist kein Umweltbericht und keine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erforderlich. Die Darstellung der Umweltbelange erfolgte bereits im Zusammenhang mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan und wurde für das Änderungsgebiet entsprechend ergänzt.

 

Ziel

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans “ Josef-Bosch-Straße, 1. Änderung“ mit Teilbereich als Vorhaben- und Erschließungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das integratives Wohnprojekt „MeVita“, einer generationenübergreifenden Wohnanlage mit insgesamt 63 Wohneinheiten und einer Tiefgarage geschaffen werden.

Die Gesamtanlage besteht aus 3 Gebäudekomplexen. Diese teilen sich auf in die nördlichen Häuser A/B/C - welche zukünftig in ihrer Nutzung dem betreuten Seniorenwohnen zugeführt werden - ferner in die Häuser D/E sowie F, in welchen klassische Eigentumswohnungen errichtet werden. In den Häusern A/B/C entsteht darüber hinaus eine Wohngemeinschaft mit 5 Apartments nach dem WTPG, für Menschen mit Behinderung (ab 18 Jahren Jahren) und eine nicht öffentliche Cafeteria für die Versorgung der überwiegend betagten Bewohner und Bewohnerinnnen.

Ergänzt wird die Gesamtanlage durch eine Physio-Praxis (EG und UG im Haus C) sowie einer Neurologischen Praxis (1.OG Haus C). Als Begegnungsstätte für die Bewohner und Bewohnrinnen ist ein Quartiersplatz mit einem tief wurzelndem Quartiersbaum geplant, in westlicher Richtung ergänzt durch einen Kinderspielplatz. Von den insgesamt 33 betreuten Seniorenwohnungen werden 14 Wohnungen als Wohnungen mit Sozialbindung errichtet. Bei den insgesamt 30 Wohnungen der Häuser D/E/F erhalten 10 Wohnungen eine soziale Bindung. Diese Quote erfüllt die Anforderungen der „baulandpolitischen Grundsätze“ der Stadt Radolfzell.

 

Von Freitag, 18.02.2022 bis einschließlich Dienstag, 22.03.2022 liegen folgende Unterlagen öffentlich aus:

Den Aushang können Sie in der Güttinger Str. 3 im ersten Obergeschoss Zimmer 12 während der Öffnungszeiten einsehen. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr und Montag bis Donnerstag 14 - 16 Uhr. Bitte bei „Stadtplanung“ klingeln, um Zutritt zum Gebäude zu erlangen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 22.03.2022 bei der Stadt Radolfzell am Bodensee, Abteilung Stadtplanung und Städtebauförderung, Güttinger Str. 3 | 78315 Radolfzell abgegeben werden.

Beteiligungsformular

Für eine korrekte Übertragung der Daten übernimmt die Stadt Radolfzell keine Gewähr. Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich für das Bebauungsplanverfahren verwendet.

Hinweis

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Radolfzell deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB). Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist bei einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)