Das Baugesetzbuch sieht eine Zweistufigkeit in der Bauleitplanung vor: Die vorbereitende Bauleitplanung – der Flächennutzungsplan – und die verbindliche Bauleitplanung – der Bebauungsplan.
Der Flächennutzungsplan, der sich über das gesamte Gemeindegebiet erstreckt, entfaltet keine Rechtsverbindlichkeit. Er hat jedoch Bindungswirkung gegenüber den Trägern öffentlicher Belange und der Gemeinde. Diese Bindungswirkung gilt insbesondere bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind und unmittelbare Rechtswirkung entfalten.
Aufgabe der Vorbereitenden Bauleitplanung ist es, die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.
Der Gemeinderat hat am 12. Juli 2006 den Zustimmungsbeschluss zum Flächennutzungsplan gefasst. Die Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg wurde am 31. Mai 2006 erteilt. Mit der Veröffentlichung am 13. Juli 2006 ist der Flächennutzungsplan rechtskräftig.