In Radolfzell ist auf Grundlage des § 41a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ein Jugendgemeinderat eingerichtet, welcher an Entscheidungen insbesondere zu jugendspezifischen Themen mitwirkt. Das Gremium wird alle zwei Jahre gewählt und besteht aus bis zu 15 Mitgliedern im Alter von 14 - 21 Jahren.
Der Jugendgemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.
Der Jugendgemeinderat tagt in der Regel monatlich in öffentlicher Sitzung, kooperiert eng mit der Offenen und Mobilen Jugendarbeit in Radolfzell, nimmt sich aktuellen Jugendprojekten an, veranstaltet Jugendhearings und führt gelegentliche Konzertevents in Eigenregie durch.
In der Verwaltung ist die Abteilung Kinder und Jugend als Geschäftsstelle eingerichtet, die in allen den Jugendgemeinderat betreffenden Fragen zur Verfügung steht.