Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich unter den oben angegebenen Kontaktdaten an die Stadt Radolfzell wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Falls die Stadt Radolfzell nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
E-Mail:
Telefon: 07 11 / 279-3360
Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Internetseite des Gemeinde- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.