Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Radolfzell am Bodensee ist bemüht, ihre Internetseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite radolfzell.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. 

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

 

  • Nicht alle PDF-Dokumente und Formulare sind barrierefrei oder barrierearm. 
  • Vereinzelt können bei Bilder, Fotos und Grafiken alternative Texte fehlen. Wir prüfen regelmäßig die Vollständigkeit und ergänzen fehlende alternative Texte.

  • Die auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Videos verfügen derzeit noch nicht alle über eine alternative Textvariante.
  • Geodaten und Stadtpläne können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von radolfzell.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Externe Inhalte, die als iFrames auf radolfzell.de eingebettet werden, können nicht barrierefrei sein.

Wir arbeiten jedoch an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Stadt Radolfzell in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.03.2023 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung. 

 

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Internetseite radolfzell.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Stadt Radolfzell am Bodensee
Pressestelle und Öffentlichkeitsarbeit
Marktplatz 2
78315 Radolfzell

E-Mail: Telefon: 0 77 32 / 81-110
Telefon: 0 77 32 / 81-109

 

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich unter den oben angegebenen Kontaktdaten an die Stadt Radolfzell wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls die Stadt Radolfzell nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart


E-Mail: Telefon:  07 11 / 279-3360

 

Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Internetseite des Gemeinde- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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