Stoffwindelzuschuss

Die Stadt Radolfzell gewährt für alle Radolfzeller Kinder bis zum zweiten Lebensjahr sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, die an Inkontinenz leiden, einen Zuschuss bei der Anschaffung von Mehrwegwindeln in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 100 Euro.

Der Antrag kann postalisch oder per E-Mail gestellt werden.

 

Voraussetzungen bei Kindern

  • Je Kind können maximal zwei Anträge gestellt werden (einmal im ersten und einmal im zweiten Lebensjahr des Kindes).
  • Kinder dürfen bei der Antragsstellung nicht älter als 24 Monate sein.
  • Der Hauptwohnsitz des Kindes muss in Radolfzell oder einem Ortsteilen liegen.

Antragstellung

  • Antrag auf „Zuschuss für Stoffwindeln“ ausfüllen
  • Bei der Antragstellung ist die Rechnung im Original/Internetrechnung (maximal 12 Monate zurückliegend) oder ein Vertrag über einen Windelservice (mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr) vorzulegen.
  • Die Geburtsurkunde oder der Ausweis des Kindes ist vorzulegen.
  • Bei mehreren unterstützungsberechtigten Kindern ist für jedes Kind ein eigener Antrag zu stellen.

Voraussetzungen bei Personen mit ärztlicher Bescheinigung über Inkontinenz

  • Der Zuschuss kann insgesamt zwei Mal beantragt werden.
  • Eine ärztliche Bescheinigung über Inkontinenz muss vorhanden sein.
  • Der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person muss in der Radolfzell oder einem Ortsteil liegen.

Antragstellung

  • Antrag auf „Zuschuss für Stoffwindeln“ ausfüllen
  • Die Rechnung im Original/Internetrechnung (maximal 12 Monate zurückliegend) oder ein Vertrag über einen Windelservice (mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr) ist vorzulegen.
  • Eine ärztliche Bescheinigung über die Inkontinenz ist vorzulegen.