Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Örtliche Bauvorschriften "Lebensmittelmarkt Altbohl mit Wohnbebauung"

 

Ziel

Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Altbohl mit Wohnbebauung“ verfolgt die Stadt das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wiedernutzbarmachung des Geländes des ehemaligen Gartenbaubetriebs „Schoch“ zwischen Stockacher Straße und L 220 (Grundstück Flurstück Nummer 1133/2) mit einer Fläche von ca. 6.340 m² zu schaffen. 

Primäres Ziel des Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Altbohl mit Wohnbebauung“, Sondergebiet für Lebensmittelmarkt, ist also die Sicherung und Stärkung der Grundversorgung für die ortsansässige Bevölkerung. Durch eine ausreichende Grundversorgung soll die Attraktivität der Stadt Radolfzell am Bodensee für Jung und Alt erhalten bleiben und gestärkt werden.

Die EDEKA wird auf Ihrer Grundstücksfläche einen Vollsortimenter errichten, welcher sich in aufgeständeter Bauweise im Oberge­schoss befindet und dessen Parkplätze und Erschließung über der Parkebene im Erdgeschoss erstreckt. Das Siedlungswerk errichtet auf seinem Teil des Grundstückes zwei Wohngebäude mit insgesamt 24 Wohneinheiten. Im Erdgeschoss befindet sich die Parkebene sowie Nebenräume. Mindestens 10 der 24 Wohneinheiten werden als öffentlich geförderte Mietwohnungen nach den aktuellen Vorgaben des Landeswohnraum­förderungsprogrammes geplant und vermietet.

 

Verfahrensvermerke 

  • Aufstellungsbeschluss am 15.10.2019, Bekräftigung am 04.05.2022
  • Frühzeitige Beteiligung vom 20.05. – 24.06.2022
  • Offenlage vom 18.04.2023 - 22.05.2023
  • Satzungsbeschluss am 24.10.2023
  • Rechtskraft am 13.06.2024

Satzungsunterlagen