Fundbüro

In Radolfzell oder in den Ortsteilen (Böhringen, Güttingen, Liggeringen, Markelfingen, Möggingen, Stahringen) wurden folgende Fundgegenstände abgegeben:

Bekanntmachung der Fundsachen


Es wird darauf hingewiesen, dass das Eigentum an den Fundsachen, falls die Verlierer sich nicht melden, nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro bzw. der Polizei auf den Finder oder bei Verzicht auf jegliche Fundrechte auf die Gemeinde des Fundortes übergeht.

Vorstehende Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Kleinfunde mit einem Wert unter 10,00 Euro sind in dieser Liste nicht aufgeführt.

Wer Eigentums- oder Besitzrechte geltend machen will, wird öffentlich aufgefordert, seinen Anspruch während des Aushangs anzumelden. Sollte dies nicht geschehen, so verliert er nach den Regelungen über Fundsachen (§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch) sein Eigentumsrecht an der betreffenden Fundsache.

Fundsachen können nur nach Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses sowie eines Eigentumsnachweises gegen eine entsprechende Verwahrgebühr ausgehändigt werden.

Über die Internetseite von Service-BW stehen weitere Informationen zur Verfügung.

Nicht abgeholte Fundsachen werden versteigert. Die Termine werden regelmäßig auf unserer Internetseite veröffentlicht.

 

Verlustanzeige aufgeben

Verloren gegangene Gegenstände können mithilfe der öffentlichen Verlusterfassung an das Fundbüro gemeldet werden.

 

Verlustanzeige aufgeben

 

Nach der Erfassung der persönlichen Angaben und Suchmeldung wird umgehend eine automatisierte Rückmeldung generiert, wenn die Sache im Fundbüro registriert ist. Sollte die Fundsache erst zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, wird der Suchende umgehend vom Fundbüro benachrichtigt. Dies gilt natürlich auch, wenn eine Verlustsache persönliche Merkmale enthält, mit denen sich der Eigentümer ermitteln lässt.