In seiner Sitzung vom 12.04.2022 hat der Gemeinderat festgelegt, wie die Zuwendungen der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werden sollen. Verwendet werden die Spendengelder demnach in Zukunft für folgende Zwecke:
Starthilfe:
An alle aus der Ukraine geflüchteten Personen, die in Radolfzell registriert sind – und zwar sowohl an Erwachsene als auch an Kinder – wird eine einmalige finanzielle Starthilfe in Höhe von 100 Euro in bar ausgezahlt. Von dem Betrag sollen sich die Geflüchteten in der ersten Zeit wichtige Dinge, die sie zum Leben brauchen, kaufen können.
Kinder:
Kauf von Kinderwägen, Kinderspielzeug, Kettcars, Fußbällen, Sportartikeln, Büchern, Spielen, gebrauchten Fahrrädern, Spielgeräten für die Unterbringung in den Hallen Güttingen/Böhringen, kleinen Geschenken für besondere Anlässe (z.B. Geburtstag) während der Unterbringung in den Hallen.
Jugendliche:
Kauf von Büchern, Finanzierung des Zugangs zu Vereinen, zu kulturellen Angeboten und von Sprachkursen (soweit nicht gefördert), Einrichtung eines Treffs.
Mitgebrachte Haustiere:
Finanzierung von Tierfutter sowie von Käfigen/Tragetaschen, Hygienebedarfsartikeln sowie Bezahlung von Tierarztbesuchen, zum Beispiel für Impfungen und ähnlichem.
Gesundheit:
Beschaffung von Medikamenten – soweit nicht Kassenfinanziert – sowie sonstigen Gesundheitsbedarfsartikeln.
Wohnen:
Beschaffung von einzelnen Erstausstattungsgegenständen für den Wohnraum, soweit dies nicht über den Bezug von Asylbewerberleistungen (Sozialleistungen) finanzierbar ist.
Sonstiges:
Anschaffung ukrainisch-sprachiger Bücher in der Stadtbibliothek sowie sonstiger Medien, Unterstützung bei besonderen Härtefällen.