Radwege in Radolfzell

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) beschreibt das Fahrrad grundsätzlich als gleichberechtigtes Fahrzeug neben den anderen im Straßenverkehr, definiert aber spezielle Regeln für Radfahrende.

Aber welche Regeln gelten wo? 

 

Benutzungspflichtige Radweg nur für Radfahrende

Verkehrsschild Benutzungspflichtiger Radweg vor blauem Himmel.
Bildquelle: Pixabay

Hier müssen Radfahrende fahren, auch wenn Sie meinen, auf der Fahrbahn besser voranzukommen. 

Wer darf auf einem Radweg fahren? Radfahrende und E-Scooter

Wer gehört nicht auf einen Radweg? Fußgänger, Inline-Skater, Motorräder und Autos.

 

Benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg

Verkehrsschild Gemeinsamer Rad- und Fußweg am Markelfinger Riedweg.
Bildquelle: ADFC Karl-Heinz Störk

Der Weg muss sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrenden benutzt werden. Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass die Radfahrenden auf Fußgänger Rücksicht nehmen müssen. Das bedeutet: Radfahrende dürfen die Klingel benutzen, müssen dann aber warten, bis Fußgänger den Weg freimachen. 

 

 

Benutzungspflichtiger getrennter Geh- und Radweg

Radfahrer auf dem Radweg. Am Straßenrand parken Autos. Die Bäume und Büsche am Wegrand sind saftig grün.
Bild: Stadtverwaltung

Der Weg muss sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrenden benutzt werden. Rad- und Gehweg verlaufen nebeneinander. Radfahrende dürfen nicht auf den Gehweg ausweichen, auch nicht zum Überholen. 

 

 

Gehwege

Es ist ein Gehweg mit Verkehrsschild zu sehen. Parkende Autos am Straßenrand. Die Bäume und Sträucher blühen saftig grün.
Bild: ADFC Karl-Heinz Störk

Radfahren auf dem Gehweg ist grob verkehrswidrig und rücksichtslos. Kinder bis 8 Jahre hingegen müssen auf dem Radweg fahren. Dabei ist es erlaubt, dass ein Erwachsener das Kind begleitet. Kinder zwischen 8 und 10 Jahren können wählen, ob Sie auf der Straße oder dem Gehweg fahren.

 

 

Nicht benutzungspflichtige Radwege

Im Vordergrund ist das Verkehrsschild Fußgänger Fahrrad frei zu sehen. Im Hintergrund das Gebäude Werner-Meßmer Kindergarten.
Bild: ADFC Karl-Heinz Störk

Auf Gehwegen mit Zusatzschild ist das Radfahren erlaubt. Es besteht aber keine Pflicht dazu. Radfahrende haben die Wahl und können auch die Fahrbahn benutzen. Wer sich für den freigegebenen Radweg entscheidet, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

 

 

Nicht benutzungspflichtige Radwege ohne Beschilderung

Ein Fahrradweg mit aufgemaltem Symbol auf der Straße ist zu sehen. Parkende Autos stehen am Straßenrand.
Bild: Stadtverwaltung

Es gibt auch Radwege ohne Benutzungspflicht, die beispielsweise mit einem auf der Fahrbahn aufgemalten Fahrradsymbol markiert sind.

In der Böhringer Straße beispielsweise sind Markierungen aufgebracht, die nach den Standards des Landes Baden-Württembergs so festgelegt wurden. Die Markierungen sollen insbesondere verkehrsschwache Radfahrende wie Kinder schützen.