Zweckentfremdungssatzung

Die Stadt Radolfzell befindet sich in einer Wohnraummangellage. Zielsetzung der Zweckentfremdungssatzung ist daher, Radolfzeller Wohnraum zu schützen. Inhalte sind unter anderem die Regelungen zum Zweckentfremdungsverbot, Voraussetzungen für Ausnahmen und die Registrierungspflicht für Ferienwohnungen.

Alle notwendigen Informationen sind direkt dem Satzungstext zu entnehmen. Als Hilfestellung kann das Informationsmaterial mit einer integrierten Anleitung zur eigenständigen Prüfung zusammen mit der Übersicht herangezogen werden.

Antragstellung für eine Registrierungsnummer und für eine reine Zweckentfremdungsgenehmigung erfolgt per E-Mail (siehe Kontakt rechts).

Antragstellung für eine Zweckentfremdungsgenehmigung in Verbindung mit einer Baugenehmigung erfolgt über das Portal eBau.