Grundsteuerreform

Ab dem Jahr 2025 tritt im Zuge der Grundsteuerreform eine Neuregelung der Grundsteuererhebung in Kraft.

Alle Grundsteuerpflichtigen in Radolfzell haben die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2022 erhalten. Diesen Bescheiden war als Beilage ein vom Städte- und Gemeindetag und vom Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg verfasstes Merkblatt zur Grundsteuerreform 2025 beigelegt.

Die Grundsteuerreform ist notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10.04.2018 die Verwendung der Einheitswerte von 1964 als Basis für die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, die Grundsteuer neu zu regeln. In einer Übergangszeit bis 2024 darf das bisherige Recht noch angewendet werden. Ab 2025 muss die Grundsteuer auf Grundlage neu ermittelter Werte erhoben werden. Hierzu hat das Land Baden-Württemberg im November 2020 ein Landesgrundsteuergesetz verabschiedet, das die neue Grundlage für die Grundsteuererhebung ab 2025 darstellt.

 

 Weitere Informationen

Quelle: Städtetag Baden-Württemberg und vom Gemeindetag Baden-Württemberg

Informationen zur Grundsteuerreform und zum Verfahrensablauf

Finanzämter Baden-Württemberg: Die neue Grundsteuer für Baden-Württemberg

Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger bei Fragen an die Hotline des Finanzamtes Singen wenden.

Telefon: 0 77 31 / 82 30

 

Grundsteuer-Feststellungserklärung

Die Feststellungserklärungen sind digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formulare werden unter anderem im Portal „Mein ELSTER" bereitgestellt.

 

Die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für die Stadt Radolfzell und die übrigen Städte und Gemeinden des gemeinsamen Gutachterausschusses sind online und können von den Grundstückseigentümern für ihre Steuererklärung im Zuge der Grundsteuerreform unter www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden.

 

Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Grundstücke

Im Zuge der Grundsteuerreform wurden auch die Bodenrichtwerte 2021 für landwirtschaftliche Flächen ermittelt. Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen erhalten das Formular zur Grundsteuererklärung für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) postalisch durch das Finanzamt.

Die nachfolgenden Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen gelten für alle Stadt- bzw. Ortsteile.

 

Fragen und Tipps

Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat einen Flyer mit Erklärungen und Tipps veröffentlicht.