Grundsteuer-Feststellungserklärung
Die Feststellungserklärungen sind digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formulare werden unter anderem im Portal „Mein ELSTER" bereitgestellt.
Die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für die Stadt Radolfzell und die übrigen Städte und Gemeinden des gemeinsamen Gutachterausschusses sind online und können von den Grundstückseigentümern für ihre Steuererklärung im Zuge der Grundsteuerreform unter www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden.
Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Grundstücke
Im Zuge der Grundsteuerreform wurden auch die Bodenrichtwerte 2021 für landwirtschaftliche Flächen ermittelt. Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen erhalten das Formular zur Grundsteuererklärung für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) postalisch durch das Finanzamt.
Die nachfolgenden Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Flächen gelten für alle Stadt- bzw. Ortsteile.