20.01.2025 | Für die Bundestagswahl am 23.02.2025 bietet die Stadtverwaltung Radolfzell einen Onlineservice an: Wahlberechtigte haben auch bei dieser Wahl die Möglichkeit, einen Wahlscheinantrag über das Internet zu stellen.
Unter folgendem
Link können Wähler bis Mittwoch, 19.02.2025, um 12.00 Uhr online einen Wahlschein beantragen.
Zum Ausfüllen des Onlineformulars benötigt der Wähler Daten wie die Wahlbezirks- und Wählernummer von der Wahlbenachrichtigung, die jedem Wahlberechtigten bis zum 02.02.2025 automatisch zugeht.
Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhält der Antragssteller nach der automatisierten Prüfung einen entsprechenden Hinweis.
Beim Onlineantrag hat der Antragsteller die Möglichkeit, sich die Wahlunterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden dem Wähler per Post zugestellt. Der Versand kann allerdings erst erfolgen, wenn die gedruckten Stimmzettel vorliegen. Dies wird voraussichtlich frühestens ab dem 07.02.2025 der Fall sein.
Alternativ kann auch mit einem Mobilgerät der QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgerufen werden. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – es muss nur das Geburtsdatum und möglicherweise eine abweichende Versandadresse ergänzt werden.
Der Wahlschein kann auch formlos per E-Mail an briefwahl@radolfzell.de beantragt werden. Zwingend erforderlich ist dabei die Angabe des Familiennamens, der Vornamen, des Geburtsdatums sowie der vollständigen Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und – falls die Versandanschrift abweicht, sollte die Adresse angegeben werden, an die die Briefwahlunterlagen versendet werden sollen. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare, elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung oder per SMS ist jedoch unzulässig.
Im Bürgerbüro werden Wahlberechtigte voraussichtlich ab dem 10.02.2025 die Möglichkeit haben, die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen und auch die Stimmabgabe sogleich vor Ort vorzunehmen. Im Wartebereich muss lediglich eine Wartemarke gezogen werden, ein Termin ist nicht notwendig. Über den Aufrufbildschirm im Wartebereich wird die Aufrufnummer eingeblendet, sobald der nächste Mitarbeitende frei ist.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl sind
hier zu finden.