Bundestagswahl 2025

Am 23.02.2025 werden die Mitglieder des 21. Deutschen Bundestages gewählt.

Erklärvideo zur Bundestagswahl

Informationen zur Bundestagswahl

Im Stadtgebiet von Radolfzell haben insgesamt 29 Wahllokale, 17 in der Kernstadt und 12 in den Ortsteilen, am Wahltag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Zudem gibt es 10 Briefwahlbezirke. Insgesamt sind 23.150 Personen (Stand 09.01.2025) in Radolfzell wahlberechtigt.

Wahlinformationsstände

Ab sofort können Parteien und Gruppierungen bei der städtischen Verkehrsabteilung unter Informationsstände im öffentlichen Raum beantragen.

Benennen Sie im formlosen Antrag bitte die gewünschten Termine und Örtlichkeiten.

Nach Prüfung des Antrags ergeht die Sondernutzungserlaubnis, welche für Wahlinformationsstände gebührenfrei erteilt wird.

Wahlplakatierung

Ab dem 12.01.2025 ist die Plakatierung zur Bundestagswahl durch Parteien und Gruppierungen zulässig.

Wahlplakatierung ist genehmigungs- und gebührenfrei.

Auf Anzeige der Plakatierung bei der städtischen Verkehrsabteilung unter ergehen lediglich Ausführungshinweise, welche insbesondere Konflikte zur Sicherheit des Straßenverkehrs oder zu Umweltaspekten vermeiden helfen.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt für die Bundestagwahl ist, wer am Wahltag

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten (23.11.2024) in der Bundesrepublik wohnt und
  • nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Dreimonatsfrist gilt nicht für Rückkehrer, die nach dem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Radolfzell gelebt haben und deren Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.

Wahlberechtigte erhalten bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigungskarte.

Wann wird die Wahlbenachrichtigung zugestellt?

Die Wahlbenachrichtigung muss den Wahlberechtigten bis 02.02.2025 zugehen. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Bürgerbüro in Verbindung setzen.

Wer steht im Wählerverzeichnis?

Im Wählerverzeichnis sind die Wahlberechtigten eingetragen, die am 12.01.2025 (Stichtag) mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Radolfzell gemeldet sind.

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Falls keine Wahlbenachrichtigung zugeht, sollte umgehend Kontakt mit dem Bürgerbüro (Kontaktdaten siehe Infokasten) aufgenommen werden.

Bei einer Anmeldung ab 13.01.2025 in Radolfzell, bleibt es bei der Eintragung im Wählerverzeichnis der bisherigen Gemeinde. Es ist entweder dort zu wählen oder dort ein Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen. Unabhängig davon besteht bis zum 02.02.2025 auch die Möglichkeit, beim Bürgerbüro einen Antrag auf Aufnahme in das hiesige Wählerverzeichnis zu stellen.
Gleiches gilt, wenn eine bisherige Nebenwohnung in Radolfzell zur Hauptwohnung wird.

Wie kann ich die Briefwahl beantragen?

Wer die Briefwahl in Anspruch nehmen möchte, muss den entsprechenden Wahlschein dafür bis spätestens Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr beim Bürgerbüro beantragen. Nach der Beantragung werden die Briefwahlunterlagen mit einem Postzustellungsunternehmen zugestellt, die entsprechenden Postlaufzeiten sind zu berücksichtigen.

Folgende Antragsarten sind möglich:

Per Antragsformular:
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Formular, das ausgefüllt und dann in einen Postbriefkasten (spätestens drei Werktage vor dem Wahltag) oder den Rathausbriefkasten eingeworfen werden muss. Alternativ kann es per Fax oder als Scan per E-Mail an das Bürgerbüro gesendet werden (Kontaktdaten siehe Infokasten).

Schriftlicher Antrag per Brief/Fax/E-Mail:
Die Briefwahlunterlagen können zudem schriftlich per Fax, per E-Mail oder Brief im Bürgerbüro angefordert werden (Kontaktdaten siehe Infokasten). Angegeben werden müssen in diesem Fall zwingend der Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum sowie die Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.

 

Digital per Formular im Internet / Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung:
Die Briefwahlunterlagen können mittels Online-Formular angefordert werden. Zum Ausfüllen werden die Daten benötigt, die auf der persönlichen Wahlbenachrichtigung stehen. Um auf das Online-Formular zu gelangen, kann auch der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung mit dem mobilen Endgerät eingescannt werden. Das Scannen des QR-Codes hat den Vorteil, dass die meisten erforderlichen Daten bereits automatisch in das Formular übernommen werden. Bei der Beantragung der Wahlunterlagen im Internet und per QR-Code werden die Antragsdaten verschlüsselt an das zuständige Amt übermittelt.

 

Per Abholung im Rathaus:
Eine persönliche Abholung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen ist im Bürgerbüro voraussichtlich ab dem 10.02.2025 möglich. Bei der persönlichen Abholung kann die Briefwahl an Ort und Stelle ausgeübt werden.

 

Nicht zulässig ist eine telefonische Antragstellung oder eine Beantragung per SMS.

Kann eine andere Person für mich die Briefwahl beantragen?

Wem es nicht möglich ist, die Briefwahl selbst zu beantragen, kann eine andere Person mit dieser Aufgabe betrauen. Diese braucht hierzu jedoch eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten. Ein entsprechendes Formular ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.

Kann ich mir die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse als meine Wohnanschrift zuschicken lassen?

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich an die Wohnanschrift gesendet. Bei Ortsabwesenheit kann auf Antrag der Wahlschein an eine andere Anschrift (z.B. Urlaubsanschrift) versendet werden. Eine persönliche Abholung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen ist möglich. Bei der persönlichen Abholung kann die Briefwahl an Ort und Stelle ausgeübt werden.

 

Wir weisen darauf hin, dass auf Antrag die Versendung von Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse als die Heimanschrift zwar möglich ist, etwa bedingt durch eine Reise, jedoch die Postlaufzeiten zu bedenken sind. Der Rücklauf der Briefwahlunterlagen muss bis zum Wahltag um 18.00 Uhr erfolgen.

Wann werden die Wahlscheine und Briefwahlunterlagen versendet?

Infolge der Vorverlegung der Bundestagswahl auf den 23.02.2025 ist die Vorbereitungs- und Durchführungszeit erheblich verkürzt. Die Stimmzettel werden erst nach Zulassung der Wahlvorschläge gedruckt und den Kommunen zur Verfügung gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass voraussichtlich ab dem 07.02.2025 Stimmzettel in ausreichender Menge vorliegen und anschließend mit dem Versand der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen begonnen werden kann.

Wann können Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden?

Wahlberechtigte werden voraussichtlich ab dem 10.02.2025 die Möglichkeit haben, die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen und auch die Stimmabgabe sogleich vor Ort vorzunehmen. Im Wartebereich muss lediglich eine Wartemarke gezogen werden, ein Termin ist nicht notwendig. Über den Aufrufbildschirm im Wartebereich wird die Aufrufnummer eingeblendet, sobald der nächste Mitarbeitende frei ist.

Mit der Erteilung eines Wahlscheins, welcher Bestandteil der Briefwahlunterlagen ist, kann am Wahltag die Stimmabgabe in jedem Urnenbezirk des Landkreises Konstanz erfolgen, solange nicht bereits per Briefwahl abgestimmt wurde und der Wahlschein dem Wahlvorstand vorgelegt und ausgehändigt wird. Dies ist insbesondere eine Möglichkeit zur Stimmabgabe neben der Briefwahl, wenn Sie das eigene Wahllokal vor Ort am Wahltag (etwa aufgrund paralleler Fasnachtsveranstaltungen) nicht aufsuchen möchten oder zeitweise nicht oder nur erschwert per Kfz anfahren können. Das Zusammentreffen von Bundestagswahl und Fasnacht wird im Radolfzeller Ortsteil Möggingen mit dem Seenarrentreffen am 23.02.2025 der Fall sein. Im Umkreis des Wahllokals besteht jedoch zwingend eine Bannmeile für närrische Aktivitäten.

 

Was muss der Wahlbrief mit den Briefwahlunterlagen enthalten?

  • Einen Wahlschein, der vom Gemeindebediensteten eigenhändig unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen ist. Das Dienstsiegel kann eingedruckt werden. Ist der Wahlschein automatisch erstellt, kann die Unterschrift fehlen; stattdessen kann der Name des beauftragten Bediensteten eingedruckt sein.
  • Einen amtlichen Stimmzettel
  • Einen amtlichen Stimmzettelumschlag (weiß)
  • Einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rosa), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Er enthält außerdem die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk.
  • Ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl durch anschauliche Bilder erläutert.

Wie fülle ich die erhaltenen Briefwahlunterlagen richtig aus?

Bei der Bundestagswahl können die Wähler auf dem Wahlschein zwei Stimmen abgeben. Der mit zwei Stimmen ausgefüllte Stimmzettel kommt anschließend in den weißen Stimmzettelumschlag. Dieser wird wiederum zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den rosa Wahlbriefumschlag gesteckt.

Wie viele Stimmen darf ich abgeben?

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen:

Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Ab der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist (sogenannte Zweitstimmendeckung). Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber erhält einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl), und ist daher die Maßgebliche. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 hat die Zweitstimme noch an Bedeutung gewonnen.

Was tun bei plötzlich auftretender Krankheit?

Wahlscheine müssen bis spätestens Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr, beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein am Wahltag bis 15.00 Uhr angefordert werden, beispielsweise dann, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten der Wahlraum aufgesucht werden kann. Ansprechpartner sind die Mitarbeitenden im Bürgerbüro des Rathauses.

Mein Wahlschein ist nicht angekommen – was nun?

Falls ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist und dies glaubhaft versichert wird, kann bis Samstag, den 22.02.2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Zu benachrichtigen sind die Mitarbeitenden im Bürgerbüro.

Was ist, wenn ich meinen Wahlschein verloren habe?

Bei Verlust des Wahlscheins kann bis Samstag, den 22.02.2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Zu benachrichtigen sind die Mitarbeitenden im Bürgerbüro.

Bis wann muss ich meine Briefwahlunterlagen abgeben?

Nur Briefwahlunterlagen, die bis zum Wahltag am 23.02.2025 bis spätestens 18 Uhr im Radolfzeller Rathaus eingehen, kommen in die Auszählung der Stimmen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Wahlhelfer in den Wahllokalen dürfen keine Briefwahlunterlagen entgegennehmen. Mit dem Wahlschein können Wahlberechtigte jedoch auch in jedem anderen Wahllokal innerhalb des Wahlkreises an der Urnenwahl teilnehmen.

 

Bei Postzustellung sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (spätestens am Donnerstag, 20.02.2025), bei entfernter liegenden Orten noch früher beim Postunternehmen eingeliefert werden. Bei Übersendung der Briefwahlunterlagen per Post trägt der Briefwähler das Zustellungsrisiko.

Kann ich im Wahllokal wählen gehen, obwohl ich die Briefwahl beantragt habe?

Ja, insofern die Stimmabgabe per Briefwahl noch nicht erfolgt ist. Wahlberechtigte, die die Briefwahl beantragt haben, können unter Vorlage ihres Wahlscheins (nicht die Wahlbenachrichtigung) am 23.02.2025 im Wahllokal wählen.

Welche Wahllokale sind rollstuhlgerecht?

Folgende Radolfzeller Wahllokale sind rollstuhlgerecht erreichbar:

  • Hausherrenschule
  • Ratoldusschule
  • Berufsschulzentrum
  • Sonnenrainschule
  • Friedrich-Hecker-Gymnasium, Neubau
  • Schule Böhringen
  • Rathaus Liggeringen
  • Rathaus Stahringen
  • Bullerbü Möggingen
  • Markolfhalle Markelfingen

Wie lange sind die Wahllokale geöffnet?

Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Wie läuft die Wahl im Wahllokal ab?

Wahlberechtigte legen die Wahlbenachrichtigung vor und halten ihren Personalausweis oder Reisepass bereit, sobald der Wahlvorstand das verlangt. Anschließend erhält der Wahlberechtigte einen Stimmzettel. Es darf nur in der Wahlkabine gewählt werden. Der Stimmzettel muss beim Verlassen der Wahlkabine so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wahlvorstand prüft, ob die Wählerin oder der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist und ob eventuell ein Zurückweisungsgrund vorliegt. Wenn alles in Ordnung ist, wird die Wahlurne freigegeben und der Stimmzettel in die Wahlurne eingeworfen.

 

Die Stimmabgabe wird vom Schriftführer im Wählerverzeichnis vermerkt und die Wahlbenachrichtigung vom Wahlvorstand einbehalten.

 

Der Wahlvorsteher beendet die Wahlhandlung pünktlich um 18.00 Uhr. Dies hat er deutlich bekannt zu geben. Von da an dürfen nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen werden, die sich noch im Wahlraum befinden. Anschließend erklärt der Wahlvorsteher die Wahlhandlung für beendet.

Zugang zum Wahllokal für närrisch kostümierte Wählerinnen und Wähler

Die Teilnahme an der Wahl ist auch närrisch kostümierten Wählerinnen und Wählern möglich, solange sie für den Wahlvorstand anhand des Personalausweises oder anhand eines anderen Identitätsdokuments identifizierbar sind. Vollmaskierungen oder Schminkmaskierungen können folglich die Identifizierung verunmöglichen. Auch dürfen närrische Kostümierungen keine politischen Aussagen beinhalten.

Wählerinnen und Wähler dürfen den Wahlablauf nicht stören, dies ist hinsichtlich Alkoholkonsums und dessen enthemmender Wirkung zu bedenken.

Im Wahlbezirk findet eine närrische Großveranstaltung parallel zur Bundestagswahl statt, Seenarrentreffen Möggingen

Mit der Erteilung eines Wahlscheins, welcher Bestandteil der Briefwahlunterlagen ist, kann am Wahltag die Stimmabgabe in jedem Urnenbezirk des Landkreises Konstanz erfolgen, solange nicht bereits per Briefwahl abgestimmt wurde und der Wahlschein dem Wahlvorstand vorgelegt und ausgehändigt wird. Dies ist insbesondere eine Möglichkeit zur Stimmabgabe neben der Briefwahl, wenn Sie das eigene Wahllokal vor Ort am Wahltag (etwa aufgrund paralleler Fasnachtsveranstaltungen) nicht aufsuchen möchten oder zeitweise nicht oder nur erschwert per Kfz anfahren können. Das Zusammentreffen von Bundestagswahl und Fasnacht wird im Radolfzeller Ortsteil Möggingen mit dem Seenarrentreffen am 23.02.2025 der Fall sein. Im Umkreis des Wahllokals besteht jedoch zwingend eine Bannmeile für närrische Aktivitäten.

Wie werden die Wahlergebnisse ermittelt und festgestellt?

Die Stimmen werden nach der Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr öffentlich ausgezählt. Bei der Feststellung des Wahlergebnisses müssen neben dem Wahlvorsteher und dem Schriftführer bzw. deren Stellvertreter drei weitere Beisitzer anwesend sein. Am Wahlabend wird das vorläufige Wahlergebnis ermittelt. Der Kreiswahlleiter beim Landratsamt Konstanz und der Kreiswahlausschuss überprüfen die Feststellungen der (Brief-)Wahlvorstände und stellen anschließend das endgültige Wahlergebnis im Wahlkreis fest. Das endgültige Bundestagswahlergebnis (Sitzverteilung, gewählte Bewerber) stellt der Bundeswahlausschuss fest.

Ich bin sehbehindert, woher bekomme ich eine Stimmzettelschablone?

Wählerinnen und Wähler, die blind oder sehbehindert sind, können bei der Bundestagswahl mit Hilfe einer Schablone selbständig und ohne Hilfe anderer Personen wählen.

Diese Stimmzettelschablonen sowie Begleitmaterial, sogenannte Wahlhilfepakete, gibt der Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) kostenlos an die betroffenen Wahlberechtigten aus.

Die Pakete können bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden unter der Telefonnummer: 0761 / 36122 angefordert werden.

Wahlhelfer

Wir danken für die zahlreichen freiwilligen Meldungen zur Übernahme des Wahlehrenamts. Seitens des Wahlamts erhalten Sie in Kürze eine Mailnachricht mit der Bitte, weitere Angaben für die Berufung mitzuteilen. Teilen Sie bitte auch mit, ob Sie im Fall eines Ausfalls berufener Wahlhelfer als Ersatzperson zur Verfügung stünden. Auch Ersatzpersonen erhalten eine Entschädigungsleistung.