Verbot von Feuerwerk in der Altstadt
19.12.2024 | Die Historische Altstadt, insbesondere der Marktplatz mit Münster und Österreichischem Schlösschen, wird in jeder Silvesternacht von vielen Menschen besucht, um den Jahreswechsel zu feiern.
Die Feiern und die Freuden, die mit dem Jahreswechsel verbunden sind, bringen leider auch einige Gefahren mit sich. Leichtfertiger Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen stellt ein erhebliches Gefahrenrisiko für Personen dar, aber auch insbesondere die alte Bausubstanz der Altstadt wird dadurch gefährdet.
Aus diesem Grund ist zum Jahreswechsel das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk) im Bereich der Altstadt laut Allgemeinverfügung verboten.
Nähere Informationen finden Sie in der
Allgemeinverfügung.