16.12.2024 | Alle Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg befinden sich in Sachen Digitalisierung aktuell in einer stark wandelnden und entscheidenden Umbruchphase. Über das Ministerium Landesentwicklung und Wohnen wird bereits seit 2022 die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg" (ViBa-BW) eingeführt.
Damit handelt es sich um eine Lösung nach dem Einer-für-Alle-Prinzip aus Mecklenburg-Vorpommern. Doch so pragmatisch diese Lösung wirkt, ist sie aus verschiedensten Faktoren nicht so leicht in den Behörden implementierbar. Eine Reihe an Baurechtsbehörden haben ihr Verfahren zwar bereits umgestellt, doch auch zwei Jahre später gibt es noch nicht alle notwendigen Schnittstellen, die für einen vollumfänglich reibungslosen Betrieb in der Behörde sorgen sollen.
Auch wenn sich die Plattform mittlerweile als durchaus praxistauglich erwiesen hat, hat sich die Baurechtsbehörde Radolfzell dafür entschieden (noch) nicht zu ViBa-BW zu wechseln. So kann es derzeit leider vorkommen, dass insbesondere Planverfasser, die mit verschiedenen Baurechtsbehörden zusammenarbeiten, sehr unterschiedliche Antragswege durchlaufen müssen. Wenn beispielsweise in Singen ab dem 01.01.2025 nur noch Anträge über die Landesplattform angenommen werden, bleibt es in Radolfzell bei der seit 2022 eingeführten bewährten und ebenfalls volldigitalisierten Lösung „eBau". Die gute Nachricht ist, dass fast alle Baurechtsbehörden das gemeinsame Ziel verfolgen, sich diesem einheitlichen Verfahren anzuschließen und es daher nur eine Frage der Zeit bleibt. Die Baurechtsbehörde Radolfzell informiert rechtzeitig über einen geplanten Umstieg. Alle notwendigen Informationen für die Antragsverfahren sind jederzeit
online abrufbar.