Auflösung der städtischen Grundbucheinsichtsstelle

16.12.2024 | In der Sitzung des Gemeinderats am 06.02.2024 beschloss das Gremium die Auflösung der städtischen Grundbucheinsichtsstelle zum 31.12.2024. Im Bürgerbüro bleiben öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften durch die Ratsschreiber erhalten.

Ab dem 01.01.2025 sind Einsichtnahmen in das Grundbuch und die Beantragung von Grundbuchausdrucken nur noch über das grundbuchführende Amtsgericht Villingen- Schwenningen oder bei anderen kommunalen Grundbucheinsichtsstellen möglich. Informationen hierzu sind im auf der Internetseite des Amtsgerichts zu finden.
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