Bauplätze in Radolfzell

Auf dieser Seite sind aktuelle Informationen zu städtischen Wohnbaugrundstücken aufgeführt. Die Vergabe aller Baugrundstücke erfolgt grundsätzlich gemäß den einheitlichen Vergabekriterien der Stadt Radolfzell für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken.

 

Erbbaurecht „Villa Sernatinger“

Die Stadt Radolfzell vergibt - vorbehaltlich der Gremienzustimmung - auf der Mettnau in Radolfzell direkt angrenzend an den Bodensee das

Erbbaurecht zur Wohnnutzung an einer Fläche des Grundstücks Flst. Nr. 735 der Gemarkung Radolfzell mit ca. 984 Quadratmetern.

Das Anwesen liegt in einmaliger Lage in Radolfzell, auf der wunderschönen Halbinsel "Mettnau". Das Grundstück hat direkten Zugang zum Ufer des Bodensees und ist eingebettet in Grünanlagen. Es ist bebaut mit der historischen „Villa Sernatinger“ (Gebäude Mettnaustraße 10). Alle üblichen Infrastruktureinrichtungen sind in der näheren Umgebung vorhanden. Mit dem ÖPNV ist eine sehr gute Verbindung Richtung Konstanz bzw. Singen gegeben, mit dem PKW zudem eine gute Anbindung an die nahe B 33 in Richtung Konstanz bzw. Singen sowie im Weiteren an die Autobahn A 81.

Luftbild Ausschnitt Mettnaustraße 10 Villa Sernatinger
Bild: Stadtverwaltung Radolfzell
 

Die Vergabe des Erbbaurechts erfolgt freibleibend gegen Höchstgebot des jährlichen Erbbauzinses. Die Vergabe erfolgt - vorbehaltlich der erforderlichen Gremien-Zustimmungen - an denjenigen Bewerber, der das höchste Gebot für den jährlichen Erbbauzins eingereicht hat. Die Laufzeit des Erbbaurechts beträgt 30 Jahre. Das auf der Fläche befindliche Gebäude „Villa Sernatinger“ wird -unabhängig vom gebotenen Erbbauzins- zum Festpreis von 260.000 EUR an den zukünftigen Erbbaurechtsnehmer verkauft.

Die „Villa Sernatinger“ steht unter Denkmalschutz. Gemäß den Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplans ist der überwiegende Anteil der Erbbaurechtsfläche als „Reines Wohngebiet“ ausgewiesen. Die Vergabe an den Erbbaurechtsnehmer erfolgt vor diesem Hintergrund ausschließlich zu  Wohnzwecken. Eine Nutzungsänderung für gewerbliche Zwecke ist nicht zulässig und wird von der Stadt im Rahmen der Vergabe vertraglich ausgeschlossen. Der Erwerber ist verpflichtet, das Gebäude -insbesondere energetisch- umfassend auf eigene Kosten zu sanieren. Die Rahmenbedingungen sind durch die einschlägigen Vergaberichtlinien vorgegeben.

Das Bewerbungsverfahren wird grundsätzlich über das Programm BAUPILOT abgewickelt. Sofern Sie Interesse an dem Erbbaurecht haben, geben Sie Ihre Bewerbung bitte digital ab. Alternativ zur Online-Bewerbung kann die Bewerbung einschließlich aller erforderlichen Nachweise innerhalb der Bewerbungsfrist in Papierform bei der Stadt Radolfzell, Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | Liegenschaften, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell eingereicht werden. Hierfür stellt die Verwaltung den Bewerberfragebogen in Papierform zur Verfügung - dieser ist auf Anfrage innerhalb der Bewerbungsfrist beim Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | Liegenschaften erhältlich.

Weitere Informationen zur Ausschreibung, den Konditionen sowie zum Bewerbungsverfahren finden Sie bei BAUPILOT.

Die vollständige Bewerbung inklusive der geforderten Nachweise ist bis zum 23.03.2025 einzureichen (Ausschlussfrist!). Verspätet eingehende oder unvollständige bzw. fehlerhafte Bewerbungen können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden!

 

Bei Fragen hinsichtlich des Bewerbungs-/Vergabeverfahrens wenden Sie sich bitte an:

Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | Liegenschaften
Telefon: 0 77 32 / 81-226 oder -222
E-Mail: