Solar-Förderprogramm „Sonnige Zukunft“

Für das PV-Förderprogramm „Sonnige Zukunft“ fiel die Nachfrage im Laufe des Jahres 2024 höher aus als erwartet. Oberbürgermeister Simon Gröger stockte die Fördergelder deshalb kurzfristig auf. Anschließend beschlossen die politischen Gremien, den Fördertopf ein weiteres Mal aufzufüllen, um weiterhin einen Teil der Förderanträge an die Bürger auszahlen zu können.

Der Gemeinderat hat nun am 26.11.24 erneut beschlossen, zusätzliche Mittel bereitzustellen.
Personen, die nach dem zwischenzeitlichen Förderstopp ihren Förderantrag eingereicht haben, werden angeschrieben. Die Gelder sind ausreichend, um darüber hinaus weitere Förderanträge annehmen zu können.

Da auch weiterhin mit einer hohen Nachfrage zu rechnen ist, lässt sich nicht genau absehen, wie lange die Gelder verfügbar sind. Sollten diese auslaufen, werden keine weiteren Gelder in 2024 für das Förderprogramm zur Verfügung gestellt.

 

Das Förderprogramm in Radolfzell soll Bürger und Bürgerinnen beim Kauf von PV unterstützen und damit den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben. Wie im Vorjahr werden Balkonkraftwerke gefördert. Durch gesonderte Fördersätze für Personen mit Zellerkarte wurde das Förderprogramm sozial ausgerichtet. Zudem kann in diesem Jahr eine Dachvoll-Prämie beantragt werden.

Hinweis: Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein. Folien oder Mappen werden nicht zurückgeschickt. 

Steckersolargeräte

Gefördert wird der Kauf von Steckersolargeräten (Balkonkraftwerke) ab dem 01.04.2024 

  • 50 Prozent der Gesamtkosten mit einem maximal Betrag von 250 Euro
  • Besitzer einer Zeller Karte werden mit 80 Prozent der Gesamtkosten mit einem maximal Betrag von 500 Euro beim Kauf unterstützt

  

Bitte beachten: Die Anbringung von Balkonkraftwerken im Geltungsbereich der "Gestaltungssatzung zum Schutz der historischen Altstadt" muss mit der Behörde für den Unteren Denkmalschutz (Abteilung Baurecht der Stadt Radolfzell) abgestimmt werden.

 

Informationen zu Steckersolargeräten

Ein Steckersolargerät, oder auch Balkonkraftwerk genannt, ist eine kleine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von maximal 800 Watt. Diese können schnell und unkompliziert mittels eines Wechselrichters über eine Schuko-Steckdose an das Hausnetz angeschlossen werden. Geeignete Standorte sind beispielsweise am Balkon, auf dem Garagendach oder im Garten mit hoher Sonneneinstrahlung.

 

Einen Überblick an Informationen rund um die Steckersolargeräte gibt es bei der Verbraucherzentrale. Fragen zu den Themen Funktion, Sicherheit oder Rentabilität werden dort beantwortet.

 

Informationen über Neuregelungen können bei der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie nachgelesen werden.

 

Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie stellt auch eine Marktübersicht diverser steckbarer Solargeräte zur Verfügung. Hier lassen sich die Produkte verschiedener Anbieter gut durch Aspekte wie zum Beispiel die Modulleistung in Watt, die Befestigung oder das Design vergleichen.

 

Gut beraten sind Interessierte mit der Mikrowechselrichterdatenbank des „akkudoktor“. Dort sind wertvolle Hinweise über hochwertige und als zuverlässig befundene Produkte zu finden.

 

In Radolfzell gibt es viele lokale Anbieter, die Steckersolargeräte verkaufen und bei Bedarf auch die Installation übernehmen können.

 

 

Dachvoll-Prämie

Neben der Förderung für Steckersolargeräte wird 2024 auch der Ausbau einer Dach-PV-Anlage über den Eigenbedarf hinaus gefördert. Jede volle Kilowatt Peak (kWp), die über dem Eigenbedarf realisiert wird, wird mit 250 Euro bezuschusst (maximal 2500 Euro). 

Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und Voraussetzungen sind den Förderrichtlinien 2024 zu entnehmen. Für die Beantragung einer Förderung sind der Förderantrag 2024 sowie die dazugehörigen Unterlagen per E-Mail an zu senden.

Die Prüfung der Unterlagen zur Dachvoll-Prämie nimmt einiges an Zeit ein.

 

Bitte beachten Sie:

  1. Die Auftragserteilung für Ihre PV-Anlage muss nachweislich nach in Krafttreten des Förderprogrammes am 01.04.2024 erfolgt sein. Daher kann als Nachweis ebenfalls die Auftragserteilung / Bestellung / der Kaufvertrag der PV-Anlage angefordert werden, um sicherzugehen, dass der Förderzeitraum eingehalten wurde. 
  2. Fällt Ihr Vorhaben in die PV-Pflicht für Neubauten oder Sanierungen ist dies anzugeben. In dem Fall sind nur kWp über der gesetzlichen Pflicht förderfähig.

Hinweis Abweichungswert 

Der Abweichungswert ergibt sich aus der Dachneigung und Dachausrichtung. Informationen zum Abweichungswert sollte Ihr Solar-Installateur Ihnen geben können. Als Richtwert und zur Orientierung können Sie diese Tabelle verwenden:

Photovoltaik-Neigungswinkel-Tabelle
Photovoltaik Neigungswinkel Tabelle
Quelle Website: Gruenes Haus

Der Wert kann durch genauere Kalkulationssoftwares detaillierter ermittelt werden und daher leicht von den Werten in der Tabelle abweichen. Die Stadt Radolfzell schreibt nicht vor über welche Tabelle oder Software Sie den Wert ermitteln müssen. Sollte in Ihren Unterlagen kein anderer Wert von Ihrem Installateur angegeben sein, können Sie den Wert angeben, welchen Sie über die obige Tabelle ermittelt haben.

 
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