Die Stadt Radolfzell hat, als für die Lärmaktionsplanung zuständige Behörde, einen Lärmaktionsplan nach § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) aufgestellt.
Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch Hauptverkehrswege (Straßen, Bahnstrecken) zu regeln und Möglichkeiten zur Lärmminderung zu untersuchen.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde die Öffentlichkeit in zwei Beteiligungsstufen in öffentlichen Sitzungen, Informationsveranstaltungen und über eine formelle Offenlage an der Aufstellung beteiligt.
Der nach Durchführung der Beteiligung überarbeitete Lärmaktionsplan sieht verschiedene kurzfristige Maßnahmen und langfristige Strategien zur Minderung der Lärmbelastung vor. Konkret werden im aktuellen Lärmaktionsplan vorgesehen:
- Tempo 30 nachts auf der Haselbrunn- und Schützenstraße
- Tempo 30 Erweiterung auf der Singener und Bodenseestraße
- Lärmoptimierter Asphalt auf der Konstanzer Straße (Kernstadt)
- Lärmoptimierter Asphalt auf der Radolfzeller Straße (Markelfingen)
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 30.04.2019 wurde dieser überarbeitete Lärmaktionsplan zur Umsetzung beschlossen.